Regelinsolvenz

In der Verfahrensart Regelinsolvenzverfahren werden Insolvenzen abgewickelt, die Gesellschaften (juristische Personen) und natürliche Personen betreffen. Es wird Selbstständigen und ehemaligen Selbstständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 20 Gläubiger) die Inanspruchnahme dieses Verfahrens eröffnet.

Registrierung RDG

Am 01.07.2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie die Rechtsdienstleistungsverordnung in Kraft getreten. Rechtsdienstleistungen (Inkassodienstleistungen) dürfen dann ab 01.01.2009 nur noch von Inkassounternehmen und Inkassobüros erbracht werden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind. Für Alterlaubnisinhaber gemäß Artikel 1 § 1 des RBerG, gilt die Inkassoerlaubnis jedoch grundsätzlich bis zum 31.12.2008 ohne einer Registrierung zu bedürfen.

Rentenpfändung

Die Rente ist ebenso pfändbar wie das Arbeitseinkommen.