Kontopfändung

Die Kontenpfändung erfolgt durch einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss welcher beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden muss. Nach Erlass des PfÜB durch den zuständigen Rechtspfleger/in wird dieser dann vom Gerichtsvollzieher/in dem Schuldner und dem Kontoführenden Institut (Drittschuldner) zugestellt. Durch die Pfändung des Kontos ist es dem Schuldner nicht mehr möglich über das Konto zu verfügen. Die weiteren Nachteile sind sehr effizient da zugleich eine Meldung an die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) erfolgt. Die Kreditwürdigkeit bei der Bank wird dadurch herabgesetzt.