Das Inkassounternehmen Agens WFI Inkasso mit Sitz in Offenbach am Main ist nunmehr auch als Verwaltungshelfer für die öffentliche Hand tätig. Auf unserer Homepage finden Sie ausführliche Informationen über das Vorgehen. Seit Dezember 2012 hat das Inkassounternehmen mit einer hessischen Stadt einen 3 Jahres-Projektvertrag abgeschlossen. Es handelt sich im Einzelnen um bereits fällige und angemahnte sowie um bereits niedergeschlagene Forderungen. In Sachen angemahnte und nicht bezahlte Forderungen wird Agens WFI Inkasso ab der zweiten Mahnung tätig und die Realisierung der Forderung, das Forderungsmanagement, übernehmen. Auch die bereits niedergeschlagenen Forderungen, so genannte Altlasten, werden ebenso zur Realisierung übernommen. Im Bereich der kommunalen Forderungsbeitreibung ein absolutes Neuland für die Kommune / Stadt. Unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des jeweiligen länderspezifischen Datenschutzgesetzes werden bereits die normalen Forderungsfälle durch Hinweis an den Bürger / Bescheidsempfänger, den zugehenden Bescheiden / Rechnungen, von unserer externen Beauftragung als Verwaltungshelfer informiert. Der Bürger erfährt bereits jetzt schon, dass durch Nichtbegleichung der Forderung Agens WFI Inkasso eingeschaltet wird. Dadurch sind die notwendigen Formalien erfüllt sowie auf die eventuelle Konsequenz des Nichtbegleichens hingewiesen worden. Wie die Stadt Wiesbaden, die seit geraumer Zeit offene notleidende Forderungen ebenso durch einen externen Verwaltungshelfer realisiert, verspricht sich der Vertragspartner von Agens WFI Inkasso durch die Maßnahme ein “Mehr” an Einnahmen sowie eine Reduzierung der Verwaltungs- und Vollstreckungskosten. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist für Hessen ein Vorzeigeprojekt in Sachen externer Verwaltungshelfer geworden. Immer mehr Städte müssen den so genannten Rettungsschirm nutzen. Um dieses zu Vermeiden ist die Einschaltung eines auf das kommunale Forderungsmanagement spezialisierten Unternehmens notwendig. Die Ausgabenseite für Beitreibungskosten, die Verwaltungskosten, werden hier nachweislich gestoppt bzw. reduziert. Geld, das die Gemeinden, Städte und Kommunen dringend benötigen und anderweitig verwendet werden können. Sicherlich ist die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters nicht das alleinige “Heil“, doch mit Sicherheit ein inzwischen auch von der Politik, den Länderparlamenten gewolltes Instrument der Gesundung, der Möglichkeit kostengünstig und effizient Forderungen zu realisieren.