Haben Sie als Gläubiger Ihren Kunden bzw. den Schuldner erfolglos gemahnt, sollten Sie mit Agens WFI® Inkasso unverzüglich sprechen bzw. einen Inkassoauftrag erteilen. Wir helfen Ihnen mit unserem Know-how und setzen alle Parameter für eine erfolgreiche Realisierung gezielt und sachgerecht ein.

Versucht der Schuldner sich durch Einwände gegen die Forderung seiner Zahlungspflicht zu entziehen, erkennen wir als Beitreibungsprofis sehr schnell, ob es sich um eine reine Schutzbehauptung oder um einen begründeten Einwand handelt. Schutzbehauptungen dagegen werden sachlich widerlegt.

Die außergerichtliche Einziehung Ihrer offen stehenden Forderungen ist unser oberstes Ziel. So ersparen wir Ihnen – wenn möglich – kostspielige und zeitraubende Gerichtsverfahren. Sofortige Übernahme des Auftrages in unser elektronisch gestütztes Inkasso-Spezialsystem. Das Portfolio unserer Inkasso-EDV bietet flexible Lösungen. Hierdurch wird eine auf die individuellen Erfordernisse des jeweiligen Falles abgestimmte Bearbeitung gewährleistet.

Zahlungsaufforderung an Schuldner

Gleichzeitige Versendung der schriftlichen Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung an den Schuldner. Telefonische Kontaktaufnahme und gegebenenfalls das persönliche Aufsuchen des Schuldners lassen keinen Zweifel daran, dass wir Ihre Forderung unmissverständlich beitreiben werden. Selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Durch die intensive Bearbeitung jedes einzelnen Inkassofalles wird soweit wie möglich auf außergerichtlichem Wege eine entsprechende Zahlungsmodalität in Abstimmung mit Ihnen als Gläubiger getroffen.

Wenn das schriftliche Mahnverfahren inkl. Telefonaten und persönlichen Aufsuchens nicht erfolgsversprechend war und alle Stricke reißen, dann kommt der Griff zu restriktiven Maßnahmen, das gerichtliche Mahnverfahren, der Mahn- und Vollstreckungsbescheid, den wir für Sie als Prozessbevollmächtigte kostengünstig beantragen.