Es entstehen Kosten in Form von Löhnen und Zinsverlusten, die beträchtlich sein können. Gegebenenfalls müssen persönliche Kontakte hergestellt werden, meist durch den Chef selbst oder einen qualifizierten Mitarbeiter. Anders ausgedrückt, eine eigene und gut funktionierende Mahnabteilung stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Ist es möglich bei 5 bis 10 Euro Mahngebühr wirtschaftlich zu arbeiten? Dennoch ist die Effizienz geringer als bei Agens WFI® Inkassounternehmen, denn es fehlen die “inkassospezifischen” Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung sowie die “inkassospezifischen” Beitreibungsmöglichkeiten.

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen. Die voran schreitende Globalisierung und die steigende Komplexität moderner Geschäftsprozesse erfordern in der heutigen Zeit auch von erfolgreichen Unternehmen eine zunehmende Fokussierung auf ihre Kernkompetenzen. Immer mehr Unternehmen richten ihren Blick nach innen und suchen nach neuen Wegen, um Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Servicequalität zu verbessern. Das effiziente Management von nicht wertschöpfenden Unternehmensprozessen  gewinnt daher seit vielen Jahren nicht nur an Bedeutung sondern ist mittlerweile unerlässlich geworden.

Vermeiden Sie hohe Ressourcenbindung

Vermeiden Sie hohe Ressourcenbindung bei nicht wertschöpfenden Unternehmensprozessen. Eine Rechnung schreiben ist Standard. Eine Erinnerung geht auch noch, doch danach wird es teuer und unwirtschaftlich. Auch bei Ihnen! Besonders in Zeiten einer unsteten Wirtschaftslage und harten Wettbewerbs, die zudem durch eine zunehmende Pro-Kopf-Verschuldung und steigende Verbraucher- und Firmeninsolvenzzahlen geprägt sind, werden effektive und schnelle Prozesse rund um das Forderungsmanagement zum kritischen Erfolgsfaktor vieler Unternehmen.

Grundsätzlich können Ausgaben, die in Ihrem Haus für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Erstattungsfähig sind diese Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für die Einziehung von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung von Agens WFI® Inkassounternehmen dagegen schon.