Inkasso Schuldner

Schuldner Bereich

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Erläuterung unserer Gebühren und Auslagen:

Inkassogebühren werden gemäß §§ 280 I 1, 280 II, 286 ff BGB, an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angelehnt, als Verzugsschaden berechnet. Hier ist es in der Regel (je nach Aufwand) eine 1,5 Gebühr zuzüglich 20% Auslagenpauschale von der Gebühr.

Fremdkosten wie z. B. Einwohnermeldeamtsgebühren oder Registerauszüge werden je nach angefallenen Kosten zuzüglich einer geringen Unkostenpauschale in Höhe von € 5,00 berechnet.

Angefallene Zinsen werden mit 5% bei Verbrauchern und mit 8% bei Firmen und Unternehmern über dem Basiszinssatz ab der ersten Mahnung bzw. ab Fälligkeit berechnet.

Mahnkosten des Gläubigers in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten jedoch bis maximal € 30,00.

Die monatliche Sachführungsgebühr sowie die damit verbundene einmalige Einigungsgebühr fällt nur bei ratenweiser Zahlung an. Die Kontoführungsgebühr beträgt pro angefangenen Monat € 3,00, die Einigungsgebühr ist ebenfalls an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angelehnnt und entspricht einer 1,5 Gebühr zuzüglich Auslagenpauschale.

Gebühren für Hausbesuche, Termine um die Forderung in bar ausgleichen zu können werden mit Pauschal € 19,50 berechnet.

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