Presseberichte

Amoklauf in Winnenden, Irrweg mit verheerendem Ergebnis

Unfassbares ist geschehen. Schock und Trauer. Was ist mit unserer Gesellschaft mit jedem Einzelnen von uns geschehen. Kinder töten Kinder. Doch was ist im Einzelnen geschehen? Ein bislang nicht auffälliger Jungendlicher greift in Winnenden zur unsachgemäß aufgewahrten Waffe des Vaters und richtet ein Blutbad von unvorstellbaren Ausmaßen an.

War es Kränkung und Unzufriedenheit im Allgemeinen? Dies zu klären wird Aufgabe der Ermittler sein. Mir stellt sich die Frage in unserer Bildungs- und Erziehungspolitik. Die Mittel die hier notwendig wären, werden stetig gekürzt und für Studien ausgegeben, die ermitteln wie man ohne Geld das System verbessern kann. Ein Irrweg mit verheerendem Ergebnis. Pädagogen und Schulen haben zu funktionieren, ob 30 oder 35 Schüler pro Klasse. Ja wo bleibt denn hier der Lehrauftrag, die Pädagogik. Wo bleibt die Hilfe für unsere Lehreinrichtungen, für unsere Kinder?

Wir benötigen mehr Fachkräfte, bessere Schulung der Lehrkräfte und ausreichend Schulpsychologen. Dem Kapital, das in Schieflage geraten ist stellt man Milliarden von Euro in kürzester Zeit zur Verfügung. Dem Bildungs- und Erziehungssystem verweigert man ausreichende Mittel mit schlimmem Ausgang. Einer Gesellschaft deren Kinder wenig Wert haben, wir im Chaos, im Blut Unschuldiger versinken. Ich bin mir sicher, dass der Täter es nicht ermessen konnte, welch ein Leid er über so viele Familien, auch die eigene, gebracht hat. Trauer, ein Schock, Unverständnis.

Als Leserbrief in der Backnanger Zeitung am 13.03.2009 veröffentlicht. Die Geschäftsleitung und Mitarbeiter von Agens WFI Inkasso.

Inkasso-Unternehmen sollen für das Land Prozesskosten bei säumigen Zahlern eintreiben.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung am 11. März 2008 bei ihrer Sitzung in Stockach (Kreis Konstanz) beschlossen. Baden-Württemberg ist damit Vorreiter. „Bundesweit gibt es nichts Vergleichbares“, sagten Justizminister Prof. Ulrich Goll (FDP) und Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU). Mit der datenschutzrechtlichen Ermächtigung für die Inkasso-Firmen hatte das Kabinett dafür den Weg freigemacht. „Damit nimmt unser Projekt, Forderungsmanagement in der Justiz, nun weiter Fahrt auf“, hieß es. Ein dreijähriger Versuch, der den Einzug von ausstehenden Beträgen aus Straf- und Zivilverfahren und der Prozesskostenhilfe umfasst, hatte im November 2007 begonnen. Goll versicherte: „Wir werden mit offenen Karten spielen und setzen auf Transparenz“. Vor der Datenweitergabe an ein privates Inkasso-Unternehmen bekämen Schuldner die Chance, doch noch zu zahlen. Der Datenschutzbeauftragte des Landes habe erkannt, dass bei dem Verfahren datenschutzrechtliche Aspekte „umfassend und sachgerecht“ geregelt seien. Stratthaus sagte, dass es jährlich um 25 000 Forderungen im Wert von etwa fünf Millionen Euro gehe. Dazu kämen 75 000 Altfälle aus den vergangenen drei Jahren in einem Gesamtumfang von 15 Millionen Euro, „Das Land kann und will es sich nicht leisten, Jahr für Jahr auf Beträge in Millionenhöhe zu verzichten“, betonten die Minister. „Private Inkasso-Partner verfügen möglicherweise im Vergleich zur Landesoberkasse über deutlich mehr Wissen über die Schuldner.

Deutlich weniger Firmenpleiten

Wiesbaden (dpa) - Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland steuert dank des robusten Wirtschaftsaufschwungs auf den niedrigsten Stand seit sieben Jahren zu. Auch im August gab es deutlich weniger Unternehmensinsolvenzen als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gestern mitteilte. Die Amtsgerichte meldeten 2447 Unternehmensinsolvenzen und damit 12,8 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Ende August diese Jahres gab es binnen Jahresfrist einen Rückgang um 13,5 Prozent auf 19 020 Fälle. Zum Vergleich: Im Boomjahr 2000 hatten 28235 Firmen Zahlungsunfähigkeit angemeldet.

Dagegen steigt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Jahren und legte auch im August erneut zu: 9041 Fälle registrierten die Gerichte - ein Zuwachs von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Von Januar bis Ende August gab es 70 695 Fälle und damit 16,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, Getrieben wird dies vor allem von einer Gesetzesänderung, mit der Privatinsolvenzen vereinfacht wurden. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich im August 2007 auf 2,5 Milliarden Euro, 6,4 Prozent weniger als im Vorjahr.

Inkassounternehmen

Der Begriff „Inkassounternehmen“ hat sich wie das Inkassogewerbe erst langsam in neuerer Zeit entwickelt. Wurde lexikalisch 1927 das mit der „Eintreibung gefährdeter Forderungen“ gefaßte Unternehmen als „Inkassobureau“ bezeichnet, findet sich bereits 1931 - wenn auch unter dem Stichwort „Inkassobureau“ - die Definition:

“Ein Erwerbsunternehmen, das gegen Entgelt die Beitreibung der Forderung seiner Kunden bei deren Schuldnern übernimmt. Die Geltendmachung geschieht entweder aufgrund einer Inkassozession (Einziehungs-Abtretung) oder einer Inkassovollmacht“

Unabhängig von Vielfach überkommenen Firmierungen wie z. B. „Inkassobüro“ oder „Inkassokontor“ mit entsprechendem Inhaberzusatz definierte der „Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.“ als einzige Berufsvertretung des Inkassogewerbes 1979:

„Inkassounternehmen sind kaufmännisch geführte Gewerbetreibende. Sie betreiben geschäftsmäßig die Einziehung von Forderungen.“

Auch der Gesetzgeber verwendet in der 1980 geänderten Fassung des Rechtsberatungsgesetzes den Bergriff „Inkassounternehmen“ als Institution für außergerichtliche Forderungseinziehung.
Aufgaben der Inkassounternehmen

Die Aufgaben des Inkassounternehmens werden zwar bereits aus den vorstehenden Begriffsdefinitionen ersichtlich, ergeben sich insbesondere aber aus der im Rechtsberatungsgesetz genannten Definition:

Die „…..Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen darf gesschäftsmäßig…nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird ….erteilt:…Inkasso-Unternehmen für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen (Inkassobüros)“.

Im einzelnen bestehen die sich aus dieser Definition ergebenden Aufgaben des Inkassounternehmens je nach Inkasso-Auftrag bzw. Inkasso-Mandat im wesentlichen in der:

  • Beratung der Gläubiger hinsichtlich der Einziehung überfälliger Forderungen.
  • Einziehung nicht ausgeklagter, bis zur Auftragserteilung unbestrittener Forderungen durch entsprechende Mahnaktivitäten.
  • Erwirken eines Titels zur Sicherung von Forderungen als Voraussetzung für Beitreibungsmaßnahmen (Zwangsvollstreckung) durch das Inkassounternehmen.
  • Einziehung ausgeklagter bzw. titulierter Forderungen einschl. Einschaltung von Gerichtsvollziehern/innen mit bestimmten gerichtlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ggf. als Voraussetzung für weitere Beitreibungsmaßnahmen.
  • Forderungsüberwachung von zeitweilig uneinbringlichen Forderungen als Voraussetzung für neue Einziehungsmaßnahmen.

Aus dieser Aufgabenstellung heraus wird deutlich, dass leistungsfähige Inkassounternehmen Ihnen bei der Beitreibung ein hilfreicher und rechtssicherer Rechtsdienstleistungpartner sind. Das Inkassounternehmen widmet sich außergerichtlicher Mahnaktivitäten in weitestem Sinne, und beantragt im gerichtlichen Verfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid), zur Sicherung der unbestrittenen Forderungen die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund seines juristischen Fachwissens.

Als weitere Aufgabe von Inkassounternehmen kann der Kauf von Forderungen bezeichnet werden, im Gegensatz in Abgrenzung zur fiduziarischen Forderungsabtretung zu Einziehungszwecken umfassend als „geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung“ genannt. Der Forderungskauf hat in der Inkassobranche gegenüber deren Dienstleistungsfunktion hinsichtlich der Forderungseinziehung für Dritte eine nur untergeordnete Bedeutung. Er wird lediglich von wenigen Inkassounternehmen neben der Auftragstätigkeit wahrgenommen.

Inkasso

Der Begriff „Inkasso“ kommt aus dem Bankenwesen und ist wie dieses italienischen Urpsrungs! Er wird definiert als:
Einkassierung, die Einziehung von barem Geld für Forderungen, besonders auf fällige Wechsel, Rechnungen, verloste Effekten, fällige Coupons usw.

Nach heutiger Legaldefinition ist Inkasso die „Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen“ die „geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit- betrieben“ wird.
Gegenstand der Inkassotätigkeit

Inkasso hat eine reine Rechtsdienstleistungsfunktion. Die betriebswirtschaftlichen Begriffe „out-sourcing“ bzw. in weiterem Sinne „lean-Management“ treffen auf diese Tätigkeit voll zu. Inkassounternehmen übernehmen für Gläubiger die Einziehung überfälliger Forderungen, hinsichtlich derer Schuldnerverzug bereits eingetreten ist. Hierbei wird bezüglich des Zeitpunkts der Einschaltung eines Inkassounternehmens unterschieden zwischen dem vorgerichtlichen Einzug von Forderungen, nachdem der Gläubiger das übliche kaufmännische Mahnverfahren erfolglos durchgeführt hat, und dem nachgerichtlichen Einzug titulierter Forderungen, die bei Beauftragung eines Inkassounternehmens in diesem Stadium von dem Gläubiger selbst bzw. dessen Rechtsanwalt bereits erfolglos durchvollstreckt wurden. Beginnt das Inkassounternehmen seine Tätigkeit mit dem vorgerichtlichen Einzug, umfasst der Inkassoauftrag regelmäßig auch die nachgerichtliche Forderungseinziehung.

Das Dienstleistungsangebot der Inkassounternehmen kann - wie verschiedentlich beobachtet wird - auch bereits das kaufmännische Mahnverfahren sowie die Buchführung hinsichtlich der Forderungen und Erstellung von Statistiken über Zahlungsverhalten nebst Auswirkungen u. ä. für den Gläubiger umfassen.

Vom Inkasso streng zu unterscheiden ist das Factoring. Hier werden Forderungen zum Nominalwert im Zeitpunkt de Rechnungserstellung vom Gläubiger an die Factoringinstitute verkauft. Factoring hat in erster Linie eine Finanzierungsform - der Gläubiger erhält unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung an seinen Kunden vom Factor sein Entgelt als Kaufpreis -, die nicht Gegenstand der Inkassodienstleistung ist; im Inkasso betrifft der Kauf dagegen regelmäßig bereits erfolglos angemahnte bzw. titulierte oder ruchvollstreckte Forderungen zu einem wegen des Realisierungsrisikos gegenüber deren Nominalwert deutlich geringeren Kaufpreis. Factoring hat des weiteren in seiner Grundform speziell bei dem heute nahezu ausschließlich üblichen echten Factoring mit Übernahme der Delcrederehaftung durch den Factor Risikoabsicherungsfunktion, die von Inkassounternehmen ebenfalls nicht geboten wird sowie eine Verwaltungsfunktion bezgl. Buchhaltung, kaufmännischem Mahnwesen und ggf. Forderungseinziehung.

Der Erfolg einer Tätigkeit richtet sich stets nach dem Motto „An den Früchten sollt Ihr sie erkennen“.

Die Inkassobranche hat in den ersten hundert Jahren Ihres Bestehens ein recht verborgenes Leben geführt, Dennoch erkannte der Gesetzgeber ihre erhebliche Bedeutung im Wirtschaftsleben an, als er 1980 ausdrücklich durch gesetzliche Regelung Inkassounternehmen den Rechtssuchenden neben Rechtsanwälten als Institution für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen anbot. Bis in diese Zeit war es praktisch Insidern vorbehalten, die Vorteile der speziellen Inkassodienstleistungen zu erkennen und zu nutzen. Die Inkassobranche war relativ klein; verlässliche Zahlen über Umfang und Erfolg der Inkassotätigkeit gab es nicht. Vereinzelt genannte Daten beruhten auf Meinungen und entbehrten jeder gesicherten Grundlage. Erstmals 1991 und nachfolgend 1995 wurden im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Dissertation gewonnene Daten über die Effektivität der Inkassotätigkeit veröffentlicht, derzufolge Inkassounternehmen in der vorgerichtlichen Forderungseinziehung stückbezogen eine Erfolgsquote von über 50 % erzielen. Eine allgemein gültige Erfolgsquote für den Einzug von Forderungen gibt es allerdings nicht; Schwankungen zwischen rd. 30 % und 70 % sind zu beobachten. Werbeaussagen über besonders hohe Erfolgsquoten im Inkasso müssen deshalb als unseriös bezeichnet werden. Die Erfolgsquote der Inkassotätigkeit hängt einerseits von der Qualität der Forderungen ab. Durch solide Vertragsvereinbarungen und einwandfreie Gläubigerleistung begründete Forderungen sind leichter beitreibbar als durch Haustürgeschäfte manchmal zweifelhafter Art entstandene Forderungen. Ein weiteres Erfolgskriterium von nicht zu unterschätzender Bedeutung liegt in der sozialen Struktur der Schuldner und deren psychologischer Einstellung begründet. Schließlich ist der Inkassoerfolg von Qualität und Umfang der Inkassosachbearbeitung abhängig, wobei je nach Vorliegen der vorgenannten Kriterien auch eine geringere Erfolgsquote trotz umfassender Inkassotätigkeit hervorragend und von großem Wert für den Gläubiger sein kann.

Keine offene Rechnungen mehr

Kleine und mittelständische Unternehmen können wegen unbezahlter Rechnungen viel Geld verlieren. Thomas Buck gründete im Januar 2007 in Backnang das Inkassounternehmen Agens WFI® und nimmt mit seinen Inkasso-Dienstleistungen, Betrieben die Last der Geldbeitreibung ab. Er ist erfolgreich gestartet und stellt ab März zwei neue Mitarbeiter an.

„Unser Image ist zu Unrecht nicht das Beste“, gibt der Rechtsberater Thomas Buck offen zu, „viele stellen sich kahlköpfige Türsteher vor, wenn sie an Inkassounternehmer denken.“ Buck dagegen ist ein seriöser Geschäftsmann, der im Anzug und Krawatte zu säumigen Zahlern geht. Er kann nach 13 Jahren Arbeit als Angestellter in der Branche unterscheiden, ob bei Schuldnern ein Vorwand oder ein Einwand gegen die Zahlung vorliegt. Er vermittelt, wenn berechtigte Mängel vorliegen, sein klares Ziel ist aber, Forderungen schnell und behutsam beizutreiben.

So mancher Betrieb hat in den letzten Jahren Insolvenz anmelden müssen, weil Kunden Rechnungen nicht bezahlt haben. Eine schlechte Zahlungsmoral führt dazu, dass Unternehmen hohe Zinsverluste beklagen müssen und selbst an Liquidität verlieren. Firmen, die sich konsequent um ihre Außenstände kümmern, kennen diese Probleme nicht. „Wer am meisten Druck macht, bekommt sein Geld“, berichtet Buck. Standardisierte Mahnungen schreiben führe oft nicht zum Ziel. Wenn allerdings Buck als treibende Kraft - so wie sein lateinischer Firmenname Agens übersetzt heißt - bei den Schuldnern vor Ort erscheint, begleichen viele Ihre Verbindlichkeiten plötzlich sehr schnell. Wichtig ist dem Inkassobüro, dass der Einzug ohne Gericht über die Bühne geht und die Geschäfts¬beziehungen seiner Auftraggeber danach weitergehen können. Das gelingt Agens WFI® mit persönlichem Kontakt und Hintergrundwissen. Buck weiß mehr als gewöhnliche Geschäftsleute. Er hat als Inkasso¬unternehmen eine Erlaubnis vom Präsidenten des Landgerichts Stuttgart erhalten und darf außergerichtlich Forderungen beitreiben. Dafür hat sich der Rechtsberater vor einer juristischen Kommission ausführlich befragen lassen müssen und eine Prüfung abgelegt. Er braucht einen tadellosen Leumund und muss seine Finanzen und die Qualität seiner Arbeit offen legen. Wenn er sich was zuschulden kommen lässt, verliert er seine Zulassung schnell wieder. „Öfter mal falsch parken, kann ich mir nicht erlauben“, sagt Buck. Mit diesen Voraussetzungen arbeitet Buck für seine Auftraggeber sehr erfolgreich.


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