Zivilprozessrecht - Inkasso Lexikon

Der Zivilprozess als Rechtsschutz-, Rechtsdurchsetzungs- und Rechtssicherungsverfahren dient der Verwirklichung des materiellen bürgerlichen Rechts. Mit ihm werden sachlich - rechtliche Ansprüche des Privatrechts in einem staatlich geregelten Verfahren durchgesetzt. Die Selbsthilfe ist mit Ausnahme weniger Fälle (z. B. §§ 229, 859 BGB) verboten. Der Zivilprozess umfasst zwei Teilbereiche: Er dient zunächst der Feststellung des vom Gläubiger behaupteten Rechts im Erkenntnisverfahren (§§ 1 - 688 ZPO) und im Anschluss daran dessen Durchsetzung im Vollstreckungsverfahren (§§ 704 - 945 ZPO) im Wege der Zwangsvollstreckung. Beide Verfahren sind in der ZPO geregelt.

 

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