Sachpfändung - Inkasso Lexikon

Bei der Sachpfändung meint man die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Sachen) des Schuldners. Die sog. Sachpfändung wird auf Antrag von dem Gerichtsvollzieher/in in den Wohn- oder Büro- bzw. Geschäftsräumen des Schuldners durchgeführt. Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Schuldners und die Behältnisse des Schuldners auf verwertbare und pfändbare Habe zu durchsuchen. Die verwertbare Habe des Schuldners wird gepfändet und anschließend verwertet (Zwangsversteigerung).

 

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