Inkasso Lexikon / Glossar
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung dieser Form verlangen.
In der Verfahrensart Regelinsolvenzverfahren werden Insolvenzen abgewickelt, die Gesellschaften (juristische Personen) und natürliche Personen betreffen. Es wird Selbstständigen und ehemaligen Selbstständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 20 Gläubiger) die Inanspruchnahme dieses Verfahrens eröffnet.
Am 01.07.2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie die Rechtsdienstleistungsverordnung in Kraft getreten. Rechtsdienstleistungen (Inkassodienstleistungen) dürfen dann ab 01.01.2009 nur noch von Inkassounternehmen und Inkassobüros erbracht werden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.Für Alterlaubnisinhaber gemäß Artikel 1 § 1 des RBerG, gilt die Inkassoerlaubnis jedoch grundsätzlich bis zum 31.12.2008 ohne einer Registrierung zu bedürfen.
Die Rente ist ebenso pfändbar wie das Arbeitseinkommen.
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