Mahnbescheid - Inkasso Lexikon
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erfolgt beim zuständigen Mahngericht. Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das gilt nicht, wenn es in dem betreffenden Bundesland ein zentrales Mahngericht gibt. Dies ist in den Bundesländern Baden-Württemberg (Amtsgericht Stuttgart), Bayern (Amtsgericht Coburg), Berlin (Amtsgericht Wedding), Bremen (Amtsgericht Bremen), Hamburg (Amtsgericht Hamburg), Hessen (Amtsgericht Hünfeld), Niedersachsen (Amtgericht Uelzen), Nordrhein-Westfalen (Amtsgericht Euskirchen und Hagen), Rheinland-Pfalz (Amtsgericht Mayen), Schleswig-Holstein (Amtsgericht Schleswig) und Sachsen-Anhalt (Amtsgericht Aschersleben). Diese Amtsgerichte haben das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt. Ab 01.07.2008 sind registrierte Inkassounternehmen als Prozessbevollmächtigte für das gerichtliche Mahnverfahren zugelassen. Die Regelung hierzu ist im Rechtsdienstleistungsgesetz RDG geregelt.
Lexikon Begriffe nach Buchstaben:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Lexikon Begriffe nach Buchstabengruppen:
A - B C - D E - F G - H I - J K - L M - N O - P Q - R S - T U - V W - Z
Ihr kostenloses Inkasso-Angebot jetzt anfordern

Sofern wir Ihre Anfrage während unserer Geschäftszeiten erhalten, bekommen Sie noch am selben Tag Antwort!