Lohnpfändung - Inkasso Lexikon

Das Mittel der Lohn-und Einkommenspfändung ist wie die Kontopfändung eine weitere unangenehme Zwangsvollstreckung. Der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung seines Lohns bzw. Einkommens wird bis auf den pfändungsfreien Betrag gepfändet. Auch hier benötigt der Gläubiger zunächst einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss welcher beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden muss. Die Forderungspfändung ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber eine unangenehme Angelegenheit. Der Drittschuldner (Arbeitgeber) muss eine Drittschuldnererklärung abgeben. Nach Berechnung anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird dann das pfändbare Arbeitseinkommen an den Gläubiger ausbezahlt.

 

Lexikon Begriffe nach Buchstaben:

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

 

Lexikon Begriffe nach Buchstabengruppen:

A - B  C - D  E - F  G - H  I - J  K - L  M - N  O - P  Q - R  S - T  U - V  W - Z 


Kostenloses Angebot anfordern

Firma:

Ansprechpartner: *

PLZ: *

Telefon: *

Email: *

Bemerkung:


  

Die mit (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Erfolgreiches Forderungsmanagement mit Agens WFI

Sofern wir Ihre Anfrage wärend unseren Geschäftszeiten erhalten, bekommen Sie noch am selben Tag Antwort!

© 2005 - 2010 by Agens WFI® | Impressum | Sitemap | Sitemap-Baden-Württemberg | Sitemap-Bayern A-M | Sitemap-Bayern N-Z | Sitemap-Hessen | Forderungsmanagement | Informationen