Insolvenz Insolvenzverfahren - Inkasso Lexikon

Die Insolvenz bzw. das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt. Die Eröffnungsvoraussetzung eines Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes. Dieser liegt regelmäßig vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Bei juristischen Personen wie z. B. GmbHs reicht auch schon alleine die Überschuldung als Insolvenzgrund aus. Auch der Schuldner selbst kann einen Insolvenzantrag (Eigenantrag) stellen, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht bzw. eingetreten ist. Zahlungsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat, nicht mehr leistet. Die Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht um die die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Den Antrag -außer bei drohender Zahlungsunfähigkeit - kann sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner stellen. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht zulässig. Besonders nachteilig für den Gläubiger ist die Restschuldbefreiung. Der Schuldner wird nach einer sechs Jahre dauernden Wohlverhaltensperiode von seinen Verbindlichkeiten befreit.

 

Lexikon Begriffe nach Buchstaben:

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

 

Lexikon Begriffe nach Buchstabengruppen:

A - B  C - D  E - F  G - H  I - J  K - L  M - N  O - P  Q - R  S - T  U - V  W - Z 


Kostenloses Angebot anfordern

Firma:

Ansprechpartner: *

PLZ: *

Telefon: *

Email: *

Bemerkung:


  

Die mit (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Erfolgreiches Forderungsmanagement mit Agens WFI

Sofern wir Ihre Anfrage wärend unseren Geschäftszeiten erhalten, bekommen Sie noch am selben Tag Antwort!

© 2005 - 2010 by Agens WFI® | Impressum | Sitemap | Sitemap-Baden-Württemberg | Sitemap-Bayern A-M | Sitemap-Bayern N-Z | Sitemap-Hessen | Forderungsmanagement | Informationen