Inkassozession - Inkasso Lexikon

Die Inkassozession ist eines der bekanntesten Treuhandverhältnisse. Man spricht hier von einer Verwaltungstreuhand (fremdnützige Treuhand). Der Treugeber (Mandant) will seine Gläubigerrechte gegenüber dem Debitor (Schuldner) nicht selbst ausüben, sondern sie durch ein Inkassounternehmen, und zwar in dessen eigenen Namen, wenn auch im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers durchsetzen lassen. Zweck der Abtretung als dinglichem (abstrakten) Vorbereitungsgeschäft ist es, dem Inkassounternehmen die Möglichkeit zu geben, die Forderung außergerichtlich und ggf. auch gerichtlich im eigenen Namen für Rechnungen des Zedenten/Mandanten einzuziehen zu können. Der Kunde bleibt wirtschaftliche aber nicht rechtlich Forderungsinhaber. Gegenstand der Geschäftsbesorgung ist regelmäßig ein Dienst- und kein Werkvertrag, da das Inkassounternehmen keinen Beitreibungserfolg vertraglich schuldet.

 

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