Gerichtsstand - Inkasso Lexikon

Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Schuldners liegt. Bei juristischen Personen ist der Firmensitz entscheidend. Der Gerichtsstand kann bei natürlichen Personen nicht vertraglich vereinbart werden. Bei Kaufleuten können die Parteien den Gerichtsstand vertraglich vereinbaren. Wurde nichts vereinbart so gilt die gesetzliche Regelung, der Sitz oder Wohnortes des Beklagten bzw. des Debitors. Im Strafrecht ist das Gericht zuständig in dem die Tat stattfand; der Tatort.

 

Lexikon Begriffe nach Buchstaben:

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

 

Lexikon Begriffe nach Buchstabengruppen:

A - B  C - D  E - F  G - H  I - J  K - L  M - N  O - P  Q - R  S - T  U - V  W - Z 


Ihr kostenloses Inkasso-Angebot jetzt anfordern

Firma oder Name: *

Ansprechpartner: *

Strasse & Nr. *

PLZ: *

Ort: *

Telefon: *

Email: *

Bemerkung:


  

Die mit (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Erfolgreiches Forderungsmanagement mit Agens WFI

Sofern wir Ihre Anfrage während unserer Geschäftszeiten erhalten, bekommen Sie noch am selben Tag Antwort!

© 2005 - 2012 by Agens WFI® | Impressum | Sitemap | Sitemap-Baden-Württemberg | Sitemap-Bayern A-M | Sitemap-Bayern N-Z | Sitemap-Hessen | Informationen