Gerichtsstand - Inkasso Lexikon
Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Schuldners liegt. Bei juristischen Personen ist der Firmensitz entscheidend. Der Gerichtsstand kann bei natürlichen Personen nicht vertraglich vereinbart werden. Bei Kaufleuten können die Parteien den Gerichtsstand vertraglich vereinbaren.
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