Fristende - Inkasso Lexikon
Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr- bestimmt ist, endigt im Falle des im Fristbeginn genannten Absatzes mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Zahl Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Bennennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in dem das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des Fristbeginn im genannten Absatz, mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für Ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
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