Fälligkeit - Inkasso Lexikon
Fälligkeit des Anspruchs. Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner sie aber vorher bewirken kann.
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