Inkasso Lexikon / Glossar
Hierunter versteht man den Finanzüberschuss eines Unternehmens bzw. den Nettozugang an flüssigen Mitteln in der Regel während eines Quartals oder Geschäftsjahres. Der Cash-Flow umfasst den ausgewiesenen Reingewinn, die Zuweisungen an Reserven, Abschreibungen auf Sachwerte und Beteiligungen sowie anfällige weitere Rückstellungen.
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eine anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Gestaltung des Programms, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eine anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Gestaltung des Programms, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Digitale Signatur wird mittels Einsatzes spezieller Verschlüsselungstechnik erzeugt und ermöglicht dadurch die Überprüfung eines elektronischen Dokumentes auf eventuell erfolgte Manipulationen durch Dritte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Feststellung der Indentität des Benutzers möglich. Die digitale Signatur hat auch wachsende Bedeutung im Geschäftsverkehr und im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement. Am 22. Mai 2001 ist in Deutschland des “Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften” in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen. Geregelt wird die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden.
Durchsuchung bei Zwangsvollstreckung. Richterliche Durchsuchungsanordnung. Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.
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