Bürgschaft - Inkasso Lexikon
Die Bürgschaft ist gesetzlich in den §§ 765 - 777 BGB geregelt. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (meistens eine Bank) mit seinem Vermögen einzustehen falls der Hauptschuldner ausfällt bzw. die Verbindlichkeiten nicht mehr bedient. Die Bürgschaftserklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Ausnahme bildet der § 350 HGB.
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