Schuldnerbesuche durch Außendienstmitarbeiter. Da dies die teuerste Mahnmethode ist, wird sie in der Regel nur bei hohen Forderungsbeträgen oder in dringenden Fällen, z. B. bei drohender Verjährung, angewandt. Größere Inkassounternehmen haben ein bundesweites Außendienstnetz. Die Intensität des psychologischen Drucks ist bei dieser Art der Forderungseinziehung am größten. Je nach Qualifikation und Verhandlungsgeschick des Inkassomitarbeiters werden hier gute Erfolge erzielt. Meistens wird ein Ratenzahlungsabkommen mit dem Schuldner geschlossen. Abgesehen von einigen spektakulären Fällen, treten die Außendienstmitarbeiter seriös und betont hilfsbereit auf. Sie versuchen, eine Vertrauensbasis zu schaffen und aufgrund der konkreten Finanzsituation entweder Barinkasso vorzunehmen oder doch Zahlungsabsprachen zu treffen. Ermittlungen „vor Ort“ durch Befragung von Hausmeistern und Nachbarn, z. B. nach dem Arbeitsplatz des Schuldners, seinem Lebensstil, der Klasse des von ihm gefahrenen PKW. Diese Informationen dienen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger in jeder Hinsicht. Aufgrund der ermittelten Informationen kann somit ein weiters Vorgehen auf deren Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden und gegebenenfalls weitere Verfahren auf sichere Beine gestellt werden. Im vorgerichtlichen Bereich versuchen die Inkassobüros, wenn die Zahlung nicht gleich erreicht werden kann, mindestens eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, die Sicherung der Restforderung durch Abtretung von Lohn-, Gehalts- oder Steuererstattungsansprüchen oder durch Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen oder ein Schuldanerkenntnis zu erlangen. Letzteres unterbricht die Verjährung und stellt, wenn es vor einem Notar abgegeben wird, einen Vollstreckungstitel dar. Da ein notarielles Schuldanerkenntnis kostengünstiger und zeitsparender als ein gerichtlicher Vollstreckungstitel ist und in Verbindung mit einem Ratenzahlungsabkommen für den Schuldner zusätzliche Vorteile bietet, wird es immer häufiger gewählt. Scheitern alle obengenannten vorgerichtlichen Einziehungsbemühungen des Inkassounternehmens, dann müssen gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden denn das Inkasso ist hiermit noch nicht beendet. Ist dem Inkassounternehmen die einzuziehende Forderung abgetreten, sei es durch Inkassozession, sei es durch Vollabtretung, kann es diese selbst gerichtlich geltend machen denn die gerichtliche Tätigkeit ist nur bei Einziehung fremder Forderungen beschränkt; nach Abtretung macht es aber eine eigene Forderung geltend. Es muss wie in allen Fällen der Abtretung der Abtretungsemfänger in der Lage sein, die ihm abgetretene Forderung gerichtlich durchzusetzen. In den meisten Fällen wird zunächst das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, denn rund 80 % aller gerichtlichen Vollstreckungstitel sind Vollstreckungsbescheide. Sie werden also über das Mahnverfahren erlangt. Der Rest besteht aus Leistungsurteilen, von denen wiederum ein Teil ohne streitige Verhandlung als Versäumnisurteil ergeht. Diese Urteile werden im Zivilprozess erstritten. Summa summarum, Inkasso ist ein komplexes Thema das doch mehr leistet als man denkt. Durch vorgenannte Tätigkeiten erschließt sich dem Gläubiger ein verwertbares Bild um die Kosten und Nutzen der Forderung auf sichere Beine zu stellen. Selbstverständlich unterrichtet das Inkassobüro den Gläubiger über jeden weiteren Schritt und er bleibt immer Herr der Verfahren. „Inkasso“ eine Rechtsdienstleistung die „mehr leistet“ damit Sie an Ihr Geld kommen.