Inkasso


April 2012

Wenn der Schufa-Eintrag droht ……

Eine häufige Frage von Verbrauchern; Dürfen Inkassounternehmen einen Eintrag bei der Schufa bewirken?

Petra F. (Name geändert) bekommt erst einmal einen gehörigen Schrecken, als sie die morgendliche Post aufmacht. Ein Brief von einem Inkassounternehmen – eine Zahlungserinnerung. Es geht um eine Rechnung von einem Versandhändler, die schon ein paar Wochen alt ist. Hat sie die Rechnung wirklich nicht bezahlt? Es war in der letzten Zeit so viel los, und ob sie dann noch an die Versandhandelsrechnung gedacht hat – sie ist sich nicht mehr sicher.

Und jetzt das! Zur ursprünglichen Rechnung kommen weitere Kosten hinzu. Ärgerlich. Aber damit nicht genug: Das Inkassounternehmen droht sogar damit, die Schufa zu informieren, falls Sie nicht zahlen sollte.

Nach dem ersten Schock kommt der Ärger. Dürfen Inkassounternehmen überhaupt mit einem Schufa – Eintrag drohen? Und unter welchen Voraussetzungen ist es den Firmen erlaubt, Schuldnerdaten an Auskunfteien einzumelden?

Der Sachverhalt

Petra F. hatte in der Tat vergessen Ihre Rechnung zu bezahlen. Sie hatte die Ware Mitte Februar bekommen, die Rechnung lag gleich mit im Paket. Nach Ablauf der Zahlungsfrist folgte Anfang März eine Mahnung durch den Versandhändler. An die kann sich Petra F. sogar wieder erinnern, nachdem sie das Schreiben des Inkassounternehmens gelesen hat. Es war eines der Dinge, die sie unbedingt sofort erledigen wollte – aber dann kamen andere Sachen dazwischen und die Mahnung blieb unerledigt auf ihrem Schreibtisch liegen.

Drei Wochen später meldet sich nun das Inkassounternehmen und macht darauf aufmerksam, dass wenn Petra F. auch jetzt noch nicht zahlt, eine Meldung an eine Auskunftei erfolgen kann. Das Inkassounternehmen darf eine solche “Einmeldung“ vornehmen. Geregelt ist dies im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), genauer §28a.

Demnach muss eine Forderung vor der Datenübermittlung trotz Fälligkeit unbezahlt sein. Die Datenübermittlung muss zudem zur Wahrung berechtigter Interessen des Inkassounternehmens oder eines Dritten erforderlich sein.

Hinzu kommen muss, dass

  • Die fällige Forderung durch ein rechtskräftiges oder ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder
  • Die rückständige Forderung durch einen Schuldtitel nach § 794 Zivilprozessordnung (ZPO) belegt ist, also zu, Beispiel durch einen gerichtlichen Vergleich, einen Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung oder
  • Die im Insolvenzverfahren angemeldete Forderung nach § 178 Insolvenzordnung (InsO) festgestellt und vom Schuldner mit Prüfungstermin nicht bestritten worden ist oder
  • Der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder
  • Bei fälligen und unbestrittenen Forderungen mindestens zwei Mahnungen durch den Gläubiger und/oder das Inkassounternehmen erfolgt sind, und zwischen der ersten Mahnung und der Einmeldung der Daten mindestens vier Wochen liegen, und der Schuldner rechtzeitig, frühestens jedoch bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Einmeldung unterrichtet worden ist.

Eine Einmeldung ist auch dann möglich, wenn das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden könnte und der Gläubiger den säumigen Schuldner über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Dies betrifft primär Dauerschuldverhältnisse wie Miete oder Leasing.

In unserem Fall rief Petra F. das Inkassounternehmen an und ließ sich die Sachlage noch einmal erläutern. Darauf hin bezahlte sie die Fällige Forderung. Für das Inkassounternehmen und den Gläubiger war die Sache damit erledigt – eine Meldung an die Schufa erfolgte nicht.

Veröffentlicht vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Berlin, Die Inkassowirtschaft Ausgabe 2 April 2012

Februar 2012

Faires Inkasso als Prüfsiegel für mehr Transparenz und Offenheit

Seit dem das Prüfsiegel für faires Inkasso auf dem Markt ist haben sich schon zahlreiche Inkassounternehmen und Inkassomandantare darum bemüht die Zertifizierung zu erlangen. Viele Unternehmen sind noch in der Prüfungsphase, müssen sich gedulden. Der Grund hierfür ist klar und deutlich. Nur fair arbeitende Anbieter von Rechtsdienstleistungen können nach umfangreicher Prüfung das begehrte Siegel erhalten. Das Zertifikat ist zeitlich sowie vom Umfang der eventuell auftretenden Beschwerden begrenzt. Die stringente Prüfung und Zulassung ermittelt hier zunächst ob Negativauskünfte bezüglich Gebühren der Art und Weise der Vorgehensweise, der Servicequalität und Transparenz mit den Schuldnern vorliegen. Wird zu überhöhten Gebühren zum Nachteil des Schuldners abgerechnet, sind die Gebühren erklärbar sowie im Rahmen der Schadensminimierungspflicht. Gibt es so genannte Loader-Gebühren d. h. werden hier ohne Einverständnis des Schuldners erweiterte Gebühren berechnet oder ist die Zugrundelegung der Gebühren nachvollziehbar und fair. Auch wird überprüft ob die vom Gläubiger in Auftrag gegebenen Mandate auf Rechtmäßigkeit  überprüft werden also keine Abofallen, Gewinnspiele im Internet, dubiose Rechtsgeschäfte über Anmeldeportale und dergleichen beigetrieben werden. Inkasso ist eben mehr als nur das Versenden von Mahnbriefen, es ist die Lösung für gestörte Zahlungen. Dieses muss täglich mit jedem Schuldner neu erarbeitet werden als verlässlicher Partner der Wirtschaft sowie deren Kunden denn faires Inkasso bedeutet Lösungswege zu erarbeiten, dem Schuldner aus der Situation heraus zu helfen dem Auftraggeber die gestörte Zahlung zuzuführen. Ein faires Inkassounternehmen wird nicht mit Drohungen weiterkommen sondern vielmehr mit dem Erarbeiten von Lösungen. Hand in Hand als Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner. (mehr …)

Januar 2012

Inkassoprüfsiegel faires Inkasso

Der Inkassobranche weht derzeit aufgrund von einigen wenigen registrierten Inkassofirmen aber auch und vor allem durch nicht registrierte dubiose Schwindler und Gauner (die keine Zulassung als Inkassounternehmen haben) ein rauer Wind entgegen. Vermeintliche Schuldner werden mit nicht vorhandenen Forderungen bzw. überhöhten und nicht nachvollziehbaren Gebühren überzogen. Dieser unseriösen und unfairen Handlung muss stringent entgegengewirkt werden. Da die Politik durch die Änderung bzw. Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes, das neue Rechtsdienstleistungsgesetz einige der damals wichtigen Sanktionsmöglichkeiten nicht mit übernommen hat ist gesetzlich ein Entzug der Erlaubnis (wenn überhaupt vorhanden) sehr schwierig, nahezu unmöglich. Und genau hier muss angesetzt werden. Die Mehrheit der Inkassounternehmer arbeit gesetzestreu und seriös, ist ein wichtiges Instrument der außergerichtlichen Beitreibung für die deutsche Wirtschaft, den Unternehmern und Dienstleister sowie der öffentlichen Hand, ein verlässlicher Partner. Werden durch die Inkassobranche derzeit weit mehr als 20 Milliarden Euro an Forderungen von der Branche bearbeitet so erkennt jeder die Wichtigkeit jedes einzelnen Inkassounternehmens. (mehr …)

Juli 2011

Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmer

Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmer erfährt eine neue Renaissance. Inzwischen anerkannt, fair und seriös.

Die Auftragslage der deutschen Wirtschaft ist gut bis sehr gut. Wachstum steht auf den Fahnen vieler, in Deutschland tätigen Unternehmen, dem Handwerk, dem Groß- und Einzelhandel, den Dienstleistern sowie allen freien Berufen. Auch die Inkassobranche profitiert von den steigenden Umsatzzahlen. Wurde vor 20 Jahren das Beitreiben von Forderungen mehr kaufmännisch ohne weitere Qualifikation von einzelnen kleinen Inkassounternehmern sowie Unternehmerinnen betrieben so hat sich das Bild gewaltig verändert. Inkassounternehmen bieten heute mehr als nur die Beitreibung von notleidenden Forderungen. Wie das Inkassounternehmen Agens WFI Inkasso mit Sitz in Offenbach am Main, eines der bundesweit führenden Inkassounternehmen im Bereich Forderungsbeitreibung, Wirtschaftsauskünfte, Credit-Management sowie Überwachung von bereits titulierten Forderungen mitteilt ist das Forderungsmanagement komplexer und stringenter geworden. War früher der Schuldner nicht so mobil so ist heute die Adressermittlung ein weiter tragender Posten. Auch die Zahl der benötigten Wirtschaftsauskünfte nimmt ständig zu. Ob Vermieter, Handwerker oder Onlinehändler, alle wollen die getätigten Vertragsabschlüsse sichern, wissen mit wem sie (mehr …)

Mai 2011

Zahlungsunfähigkeit, Hilfe und Entlastung der Kommunen

Eine nach wie vor angespannte Finanzsituation vieler deutscher Kommunen kann in die Zahlungsunfähigkeit führen. Sind Entschuldungsfonds das Mittel der Wahl?

Wie Agens WFI Inkasso in Offenbach am Main aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat beabsichtigen einige Bundesländer zum Schutz der Kommunen einen Schutzschirm zu errichten um hier besonders betroffenen Kommunen zu helfen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer erklärt hierzu, dass das Land bis zu drei Milliarden zur Verfügung stellen will.  Eine genau Ausgestaltung wie dieser Schutzschirm oder welche Zugangskriterien hier gelten sollen ist noch offen. Die Spitzenverbände der Kommunen, das Finanzministerium sowie das Innenministerium wollen hier Lösungswege erarbeiten. Die Nutzung dieses neuen Lösungsweges soll jedoch frei gestellt bleiben. Wenn sich jedoch eine in Not geratene Kommune für diese Art und Weise des Schutzes entschließt dann müssen selbstverständlich Kriterien her welche auch eine langfristige Lösung in sich tragen. Der Start hierfür kann bereits im Jahre 2012 sein. (mehr …)

Mai 2011

Heiße Finanzierungsgeschichte der Kommunalfinanzen in NRW

Haushaltsexperten zwischen Rhein und Weser schlagen wiederholt Alarm. Nach einer Schätzung der beiden Professoren Martin Junkernheinrich und Thomas Lenk könnten Nordrhein-Westfalens Kommunen bis zum Jahr 2020 einen Schuldenberg von 50 Milliarden Euro anhäufen. Diesem muss natürlich entgegengewirkt werden, doch dafür müssten auch die Liquiditätskredite in den nächsten zehn Jahren um die Hälfte reduziert werden. Nur dieses können die Kommunen selbstverständlich nicht selbst stemmen laut Gutachten “Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“. Es wird hier, wie in anderen Bundesländern im Zuge der Harz-IV-Reform gehofft, dass sich die Haushalte der Kommunen bessern. Derzeit befinden sich allerdings von den 430 Kommunen in NRW 167 in der Haushaltssicherung: 245 konnten die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nur vermeiden, indem sie ihr Eigenkapital zum Ausgleich nutzten. Probleme für die Haushalte sind die Sozialausgaben sowie die offenen notleidenden Forderungen welche nicht oder nur unzureichend bearbeitet werden. Der Bürger welcher seinen kommunalen und staatlichen Verbindlichkeiten hier im vollen Umfang nachkommt bezahlt doch im Endeffekt doppelt. Hier ist ein Umdenken sowie ein rasches Handeln der Kämmerer (mehr …)

Mai 2011

Ist Telefoninkasso unlauter oder ein effektives Instrument der Forderungsbeitreibung?

Guten Tag, Agens WFI Inkasso aus Offenbach am Main, spreche ich mit Herrn Maier. So beginnt das Gespräch in den meisten Fällen wenn sich Mitarbeiter des bundesweit tätigen Inkassounternehmens, Agens WFI Inkasso melden. Sinn und Zweck dieses Telefonats ist es, den Kontakt mit dem zuvor angeschriebenen Schuldner mit der Forderung zu konfrontieren, in die Kommunikation mit dem Schuldner zu treten. Da zuvor die Schreiben des Gläubigers sowie die des Rechtsdienstleisters unbeantwortet bzw. ignoriert wurden bleibt in den meisten Fällen nur noch der direkte Weg der Ansprache. In den Telefonaten wird dem Schuldner zunächst einmal die Möglichkeit gegeben zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen und den Grund der Nichtbegleichung mitzuteilen. In den aller meisten Gesprächen stellt sich heraus, dass die Forderung längstens bekannt ist jedoch die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen um hier die Forderung auf einmal zu begleichen. Auch stellt sich hierbei heraus, dass der Schuldner nicht böswillig die Zahlung verweigert sondern viel mehr eine Möglichkeit an die Hand bekommen sollte die offene Verbindlichkeit in einem erträglichen Rahmen zurückzuführen. Durch Telefoninkasso erhalten die Inkassoprofis Informationen aus erster Hand. Mit den so gewonnen Daten und Informationen wird noch während des Gespräches entschieden ob die Forderungsbeitreibung, das Inkassoverfahren weitergeführt wird oder die Sache eingestellt wird. Modernes Forderungsmanagement (mehr …)

April 2011

Inkasso Lexikon für mehr Informationen rund um das Thema Inkasso

Mit unserem Inkasso Lexikon wollen wir Ihnen die Begriffe sowie Erklärungen zu verschiedenen Themen aufzeigen. Dieses kann aus dem Bereich Zwangsvollstreckung oder dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit kommen. Auch werden die einzelnen Insolvenzverfahren erklärt. Ob es sich um Gläubiger oder um Schuldner handelt, hier finden Sie die passende Antworten. Wenn Sie wissen wollen was ein betrügerischer Bankrott ist oder eine eidesstattliche Versicherung ist, so finden Sie hier in unserem Inkasso Lexikon die Antwort. Auch wird hier allgemeines aufgegriffen und ausreichend erklärt. Sie wollen wissen, was eine Erfüllung ist? Wollen wissen was und wie eine Fälligkeit entsteht? Vielleicht ist für Sie wichtig wo man einen Mahnbescheid beantragt, wer und wo die Zuständigkeit hierfür ist? Auf all diese Fragen erhalten Sie in unserem Inkassolexikon die Antwort.

April 2011

17 Jahre Agens WFI Inkasso, wir feiern Jubiläum in Offenbach

Agens WFI Inkasso feiert 17 jähriges Firmenjubiläum am 01.April 2011 im neuen Hauptsitz, in Offenbach am Main

Am 01.April 1994 wurde damals das Inkassounternehmen Agens Inkasso in Backnang, Rems-Murr-Kreis, gegründet. Die damalige Gründerin und Inhaberin eröffnete seinerzeit ein klassisches Inkassobüro welches sich mit der Beitreibung von Notleidenden Forderungen für die Industrie, Handwerk und Einzelhandel befasste. Im laufe der Jahre wuchs die Mandantenzahl sehr stark an und es mussten Mitarbeiter eingestellt werden. Von Anfang an hatte das Inkassobüro Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Die Zeiten waren günstig, die Moral der meisten Schuldner noch weit aus ehrbarer. In den Anfangsjahren war die Beitreibung von Forderungen noch relativ einfach. Es gab noch kein Insolvenzverfahren für Verbraucher und Einzelunternehmer, lediglich für Gesellschaften das ehemalige Konkursverfahren. Durch das stetige Wachstum im Bereich Forderungsbeitreibung, die immer mehr zunehmende Verschuldung von Privathaushalten und kleinst Betrieben, wurde der Bereich Wirtschaftsauskünfte im Jahre 1998 aufgebaut und in das Unternehmen integriert. Zahlreiche Umzüge innerhalb von Backnang waren notwendig um der Platznot (mehr …)

Februar 2011

Faires Inkasso, Inkassoprüfsiegel

Bald gibt es ein Prüfsiegel für faire Inkassounternehmen

Die zertifizierten Unternehmen verpflichten sich, kein „kostenloses Inkasso“ anzubieten. Bei diesen “Inkasso kostenlos” Angeboten trägt der Gläubiger keinerlei Kostenrisiko, was dazu führt, dass auch fragwürdige oder betrügerische Forderungen an die Inkassounternehmen übergeben werden. Dieses kann weder für die Inkassobranche noch für die Mandanten gewollt sein. Unseriöses Inkasso färbt auf den Auftraggeber ab.

Wenn die Mandanten in diesen Fällen die Kosten für alle Leistungen des Inkassobüros zu tragen hätten, würden es sich sicherlich viele überlegen ob Sie das Risiko eingehen.

Das Hauptaugenmerk der Zertifizierung liegt in der fairen Kommunikation mit dem Schuldner. So wird unter anderem geprüft, (mehr …)

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