Inkasso


November 2009

Inkasso – Rechtsdienstleistung

Inkasso „die unbekannte Rechtsdienstleistung“ stellt sich vor. Der Begriff Inkasso kommt aus dem Italienischen wie sämtliche gebräuchliche Bankbegriffe. Die Anfänge des Inkassogewerbes in Deutschland fallen in die sogenannten Gründerjahre, als die Wirtschaft nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 im Zeichen des Hochkapitalismus – bedingt durch geniale technische Erfindungen und vielfältige wissenschaftliche Fortschritte sowie durch die Befreiung von überalterten Bindungen (Gewerbefreiheit) – einen immensen Aufschwung nahm. Neue Wirtschaftsunternehmen schossen wie Pilze aus dem Boden. Manche gerieten in Konkurs. Der daraus resultierende, zum Teil finanziell unzureichend wirtschaftliche Boom führte zu einer enormen Steigerung des Kreditbedarfs und der Börsenspekulation. Nach dem ersten Weltkrieg führte der sich aus der Wirtschaftspraxis ergebende Bedarf zur Gründung von Wirtschaftsunternehmen, die sich speziell oder schwerpunktmäßig der Einziehung fremder Forderungen und der Erteilung von Wirtschaftsauskünften widmeten. Hier ist ein erster Höhepunkt bei der Gründung von Inkassounternehmen im engeren Sinne zu sehen. Nach dem zweiten Weltkrieg führte der wirtschaftliche Aufschwung zu einer Erstarkung des eigentlichen Inkassogewerbes. Insbesondere die in den 60er Jahren einsetzende Wirtschaftsrezession bewegte inzwischen eingesessenen Inkassounternehmen aus den Bedürfnis der Zeit heraus, verstärkt „frische“ und nicht nur ausgeklagte Forderungen zur Einziehung zu übernehmen. Bis in diese Zeit hinein war es praktisch Insidern vorbehalten, die Vorteile der speziellen Inkassodienstleistung zu erkennen und zu nutzen. Inkasso hat eine reine Rechtsdienstleistungsfunktion kombiniert mit kaufmännischer Abwicklung. Die Betriebswirtschaftlichen Begriffe wie „out-sourcing“ „Factoring“ „Credit Management“ bzw. in weiterem Sinne „lean-Management“ treffen auf diese Tätigkeit voll zu. Inkassounternehmen übernehmen heute mehr denn je für Gläubiger die Einziehung überfälliger Forderungen, hinsichtlich derer Schuldnerverzug bereits eingetreten ist. Aktuell befinden sich derzeit Aufträge mit einem Beitreibungsvolumen in Höhe von ca. 22 Milliarden Euro (Stand 2007) bei den ca. 700 in Deutschland ansässigen Inkassounternehmen zur Beitreibung. Dahinter steht der Zwang der Liquiditätsabsicherung für die Wirtschaftsunternehmen. Die sich verschlechternde Zahlungsmoral der Schuldner bedingt in Verbindung mit dem nachlassenden Erfolg kaufmännischer Mahnungen (eigene Mahnabteilung), effektiverer Mittel der Forderungseinziehung. Die betriebseigenen Mahnabteilungen werden allgemein als notwendiges Übel betrachtet. Sie haben nichts gemein mit den eigentlichen Zielen der Wirtschaftsunternehmen, die auf den Umsatz der angebotenen Leistungen und eben nicht auf die Hereinholung von deren Entgelten ausgerichtet sind. Inkassounternehmen haben sich auf die außergerichtliche Einziehung von Forderungen unter gezieltem Einsatz gerichtlicher Maßnahmen mit Hilfe der Rechtsabteilungen spezialisiert. Gegenüber Gläubigern kommt ihnen zugute, dass die Forderungseinziehung ihr Hauptgeschäftszweck ist, sie aufgrund des Umfangs ihres Geschäfts auf diesem Sektor betriebswirtschaftlich sinnvoll mit besseren Methoden arbeiten und aufgrund ihrer Erfahrung die psychologisch wirkungsvollere Mittelauswahl gegenüber dem Schuldner treffen können. Von dem rechtsberatend tätigen Anwalt unterscheiden sie sich durch ihre kaufmännisch straffe Unternehmensführung bezüglich Organisation, Personal und modernster Bürotechnik. All dies gewährleistet dem Gläubiger im Bereich Wirtschaftsauskünfte, Factoring, Inkasso und Credit Management gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die erforderliche Liquidität abzusichern. Je nach Art und Umfang der beizutreibenden Forderungen sind Inkassounternehmen bemüht, ihre Auftraggeber im Rahmen eines Full-Service-Angebots von der Mahn- und Beitreibungstätigkeit völlig freizustellen und sie für den gesamten, auch buchhalterischen Inkasso-, Zahlungs- und Abrechnungsverkehr vorzunehmen. Sie dienen dadurch als einzige Anlaufstelle für den Schuldner was Kosten und Personal in großen Umfang für den Gläubiger einspart.

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