Eine häufige Frage von Verbrauchern; Dürfen Inkassounternehmen einen Eintrag bei der Schufa bewirken?
Petra F. (Name geändert) bekommt erst einmal einen gehörigen Schrecken, als sie die morgendliche Post aufmacht. Ein Brief von einem Inkassounternehmen – eine Zahlungserinnerung. Es geht um eine Rechnung von einem Versandhändler, die schon ein paar Wochen alt ist. Hat sie die Rechnung wirklich nicht bezahlt? Es war in der letzten Zeit so viel los, und ob sie dann noch an die Versandhandelsrechnung gedacht hat – sie ist sich nicht mehr sicher.
Und jetzt das! Zur ursprünglichen Rechnung kommen weitere Kosten hinzu. Ärgerlich. Aber damit nicht genug: Das Inkassounternehmen droht sogar damit, die Schufa zu informieren, falls Sie nicht zahlen sollte.
Nach dem ersten Schock kommt der Ärger. Dürfen Inkassounternehmen überhaupt mit einem Schufa – Eintrag drohen? Und unter welchen Voraussetzungen ist es den Firmen erlaubt, Schuldnerdaten an Auskunfteien einzumelden?
Der Sachverhalt
Petra F. hatte in der Tat vergessen Ihre Rechnung zu bezahlen. Sie hatte die Ware Mitte Februar bekommen, die Rechnung lag gleich mit im Paket. Nach Ablauf der Zahlungsfrist folgte Anfang März eine Mahnung durch den Versandhändler. An die kann sich Petra F. sogar wieder erinnern, nachdem sie das Schreiben des Inkassounternehmens gelesen hat. Es war eines der Dinge, die sie unbedingt sofort erledigen wollte – aber dann kamen andere Sachen dazwischen und die Mahnung blieb unerledigt auf ihrem Schreibtisch liegen.
Drei Wochen später meldet sich nun das Inkassounternehmen und macht darauf aufmerksam, dass wenn Petra F. auch jetzt noch nicht zahlt, eine Meldung an eine Auskunftei erfolgen kann. Das Inkassounternehmen darf eine solche “Einmeldung“ vornehmen. Geregelt ist dies im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), genauer §28a.
Demnach muss eine Forderung vor der Datenübermittlung trotz Fälligkeit unbezahlt sein. Die Datenübermittlung muss zudem zur Wahrung berechtigter Interessen des Inkassounternehmens oder eines Dritten erforderlich sein.
Hinzu kommen muss, dass
Eine Einmeldung ist auch dann möglich, wenn das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden könnte und der Gläubiger den säumigen Schuldner über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Dies betrifft primär Dauerschuldverhältnisse wie Miete oder Leasing.
In unserem Fall rief Petra F. das Inkassounternehmen an und ließ sich die Sachlage noch einmal erläutern. Darauf hin bezahlte sie die Fällige Forderung. Für das Inkassounternehmen und den Gläubiger war die Sache damit erledigt – eine Meldung an die Schufa erfolgte nicht.
Veröffentlicht vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Berlin, Die Inkassowirtschaft Ausgabe 2 April 2012
Am Mittwoch, den 23.02.2012 wird der Inhaber des Inkassounternehmens “Agens WFI Inkasso” aus Offenbach am Main im Ostpol in Offenbach, Hermann-Steinhäuser-Str. 43-47, beim monatlichen come together einen Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde führen. Thema des come together wird die Frage sein: Auftragsannahme, Auftragsdurchführung, Rechnung, Mahnung, was dann? Es gibt zahlreiche Hürden die beachtet werden müssen um hier rechtssicher und effektiv an das Geld für die erbrachte Leistung zu gelangen. Auch wird in kurzen Anrissen darüber aufgeklärt wer denn der Vertragspartner ist, welche Rechtsform steht hier als Auftraggeber gegenüber. Zum Schluss werden die Vor- und Nachteile bezüglichdes eigenes Mahnwesen, Anwaltsleistungen und die Leistungen eines Inkassounternehmens gegenübergestellt. Der Vortrag beginnt um 12:00 Uhr und endet gegen 14:00 Uhr. Anschließend gibt es die Möglichkeit bei einem kleinen Imbiss Fragen zu stellen um in Zukunft rechtssicher Aufträge durchzuführen, Leistungen, auch in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren, vollumfänglich durchzusetzen.
Der Inkassobranche weht derzeit aufgrund von einigen wenigen registrierten Inkassofirmen aber auch und vor allem durch nicht registrierte dubiose Schwindler und Gauner (die keine Zulassung als Inkassounternehmen haben) ein rauer Wind entgegen. Vermeintliche Schuldner werden mit nicht vorhandenen Forderungen bzw. überhöhten und nicht nachvollziehbaren Gebühren überzogen. Dieser unseriösen und unfairen Handlung muss stringent entgegengewirkt werden. Da die Politik durch die Änderung bzw. Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes, das neue Rechtsdienstleistungsgesetz einige der damals wichtigen Sanktionsmöglichkeiten nicht mit übernommen hat ist gesetzlich ein Entzug der Erlaubnis (wenn überhaupt vorhanden) sehr schwierig, nahezu unmöglich. Und genau hier muss angesetzt werden. Die Mehrheit der Inkassounternehmer arbeit gesetzestreu und seriös, ist ein wichtiges Instrument der außergerichtlichen Beitreibung für die deutsche Wirtschaft, den Unternehmern und Dienstleister sowie der öffentlichen Hand, ein verlässlicher Partner. Werden durch die Inkassobranche derzeit weit mehr als 20 Milliarden Euro an Forderungen von der Branche bearbeitet so erkennt jeder die Wichtigkeit jedes einzelnen Inkassounternehmens. (mehr …)
Seriöse Inkassounternehmen wehren sich gegen die zunehmende Zahl von unrechtmäßig beizutreibenden Forderungen durch unlautere Geschäftemacher.
Die Zahl der betrügerischen Forderungsbeitreibung nimmt leider nicht ab da hier sehr viel Geld einzunehmen ist, die gesetzlichen Grundlagen einfach nicht ausreichen um diesem Treiben ein Ende zu machen. Bedenkt man, dass ein einfaches Mahnschreiben, tausendfach versendet, mit bis zu 5 Prozent an freiwilligen Zahlern, einen attraktiven Rückfluss erwarten lässt welcher ein Multi Millionen Geschäft ist. Aber rechnen Sie selbst: 10.000 Adressen gekauft, mit einer Forderungssumme von jeweils bis zu Euro 75,00 ausgestellt, versendet und beim vermeintlichen Schuldner angekommen verspricht hier schon eine Einnahme von Euro 37.500,00. Sodann ist die Kriegskasse fürs Erste gut gefüllt und es werden nunmehr Einhunderttausend Briefe versendet. Hiervon bezahlen wiederum 5 Prozent. Dies ist dann schon ein Betrag der einem vor Augen führt um welche Beträge es sich hier handelt. 375.000,00 Euro in kürzester Zeit, ohne Rechtsgrundlage, nur mit dem begriff Inkasso vereinnahmt. Seltsam, aber wahr. Wenn man nun weiter geht und die dubiosen Anbieter von Internetseiten auf denen man irgendwann war, seine Daten preisgegeben hat um hier kostenlos für das einen interessierte Gebiet Informationen zu erhalten, Wochen später feststellen muss, dass man in eine vermeintliche Abo-Falle geraten ist, oder einfach hier nur die Daten gesammelt werden um irgendwann unrechtmäßige Forderungen anzumahnen. Ein Zustand der so nicht tragbar ist da zumeist junge und ältere Menschen hier in das Räderwerk der Betrüger gerät.
Hier wäre nach Meinung von Thomas Buck, Inhaber von Agens WFI Inkasso in Offenbach am Main, eine gesetzlich Regelung von Nöten denn der Verbraucher muss und sollte hier geschützt werden. Doch wie kann solch ein Schutz aussehen? Die meisten Betrügerischen Forderungen werden von nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Personen und Unternehmen eingefordert. Doch sind inzwischen auch registrierte Personen und Unternehmen beteiligt. Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren durch zahlreiche Staatanwaltschaften sind am laufen. Auch wurde inzwischen eine Person in Untersuchungshaft verbracht, sowie ein Konto mit einem Guthaben von mehr als 150.000,00 Euro beschlagnahmt. Dies zeigt zwar das Ausmaß des kriminellen Treibens, doch schon Morgen kann es erneut zu kriminellen (mehr …)
Eine nach wie vor angespannte Finanzsituation vieler deutscher Kommunen kann in die Zahlungsunfähigkeit führen. Sind Entschuldungsfonds das Mittel der Wahl?
Wie Agens WFI Inkasso in Offenbach am Main aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat beabsichtigen einige Bundesländer zum Schutz der Kommunen einen Schutzschirm zu errichten um hier besonders betroffenen Kommunen zu helfen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer erklärt hierzu, dass das Land bis zu drei Milliarden zur Verfügung stellen will. Eine genau Ausgestaltung wie dieser Schutzschirm oder welche Zugangskriterien hier gelten sollen ist noch offen. Die Spitzenverbände der Kommunen, das Finanzministerium sowie das Innenministerium wollen hier Lösungswege erarbeiten. Die Nutzung dieses neuen Lösungsweges soll jedoch frei gestellt bleiben. Wenn sich jedoch eine in Not geratene Kommune für diese Art und Weise des Schutzes entschließt dann müssen selbstverständlich Kriterien her welche auch eine langfristige Lösung in sich tragen. Der Start hierfür kann bereits im Jahre 2012 sein. (mehr …)
Haushaltsexperten zwischen Rhein und Weser schlagen wiederholt Alarm. Nach einer Schätzung der beiden Professoren Martin Junkernheinrich und Thomas Lenk könnten Nordrhein-Westfalens Kommunen bis zum Jahr 2020 einen Schuldenberg von 50 Milliarden Euro anhäufen. Diesem muss natürlich entgegengewirkt werden, doch dafür müssten auch die Liquiditätskredite in den nächsten zehn Jahren um die Hälfte reduziert werden. Nur dieses können die Kommunen selbstverständlich nicht selbst stemmen laut Gutachten “Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“. Es wird hier, wie in anderen Bundesländern im Zuge der Harz-IV-Reform gehofft, dass sich die Haushalte der Kommunen bessern. Derzeit befinden sich allerdings von den 430 Kommunen in NRW 167 in der Haushaltssicherung: 245 konnten die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nur vermeiden, indem sie ihr Eigenkapital zum Ausgleich nutzten. Probleme für die Haushalte sind die Sozialausgaben sowie die offenen notleidenden Forderungen welche nicht oder nur unzureichend bearbeitet werden. Der Bürger welcher seinen kommunalen und staatlichen Verbindlichkeiten hier im vollen Umfang nachkommt bezahlt doch im Endeffekt doppelt. Hier ist ein Umdenken sowie ein rasches Handeln der Kämmerer (mehr …)
Die vergangenen Jahre waren für die deutschen Unternehmen, Dienstleister und sonstigen Berufe nicht gerade rosig. Umsatzrückgänge von mehr als 30 Prozent, Entlassungen von qualifizierten Mitarbeitern sowie stringente Finanzpolitik der Banken haben für das Bruttosozialprodukt nicht positiv beitragen können. Umso mehr stellt das Inkassounternehmen Agens WFI Inkasso aus Offenbach am Main fest, dass diese Phase seit ca. 8 Monaten überwunden ist, es nunmehr stetig aufwärts geht. Die Hersteller von Automobilen sowie die gesamten Zulieferer haben wieder gut zu tun und sind besser ausgelastet als vor der Krise. Das Verarbeitende Gewerbe steht international, dank Exportgeschäften, wieder auf sicheren Beinen. Auch die moderaten Lohnabschlüsse tragen einen Beitrag zur Gesundung des Steueraufkommens bei. Wäre hier nicht die kalte Progression sähe es für die Arbeitnehmer bedeutend besser aus. Und genau hier liegt ein großes gesellschaftliches Problem. Arbeitnehmer welche durch Entlassungen oder Kurzarbeit weniger in der Tasche hatten schoben und schieben immer noch einen Berg an Verbindlichkeiten vor sich her welcher nunmehr abgearbeitet werden, bedienst sein will. Ebenso ergeht es natürlich den Handwerkern, Dienstleister und freien Berufen. Wurden Forderungen erst nach der Dritten Mahnungen bzw. erst vor Einleitung von Inkassomaßnahmen beglichen so sieht es heute besser aus. Es wird zwar meistens auch erst bei Einleitung eines Inkassoverfahrens bezahlt jedoch wesentlicher frührer. Somit ist natürlich auch der Geldfluss, die Bezahlung der Lieferung und Leistung schneller doch nach wie vor ein beliebtes Mittel um an scheinbar kostenlosen Waren- und Dienstleistungskredit zu gelangen. Auch werden die Kosten die durch die Einschaltung von Inkasso entstehen schon im Vorfeld mit eingerechnet. Dieses ist zwar teuer und belastet die wirtschaftliche Auskunft, die Bonität der Debitoren, doch wird bewährtes aus vergangenen Jahren wohl nicht so schnell weichen. Umso mehr sollten sich jetzt die Gläubiger der Inkassobranche öffnen und die Forderungen zeitnah zur Beitreibung übergeben. Ein allzu langes zuwarten ist meistens schädlich und kann zu hohen Kosten in der Beitreibung führen. Wie der Inhaber von Agens Inkasso in Offenbach, Herr Thomas Buck mitteilt, ist Inkasso mit Erfolg auch an die zügige Weitergabe der Forderungen maßgeblich beteiligt. Mit Inkasso die Umsätze sichern und Liquidität steigern ist das erklärte Ziel ganzer Branchen den führenden und der Zeit angepassten Unternehmen bzw. Unternehmern.
Agens WFI Inkasso feiert 17 jähriges Firmenjubiläum am 01.April 2011 im neuen Hauptsitz, in Offenbach am Main
Am 01.April 1994 wurde damals das Inkassounternehmen Agens Inkasso in Backnang, Rems-Murr-Kreis, gegründet. Die damalige Gründerin und Inhaberin eröffnete seinerzeit ein klassisches Inkassobüro welches sich mit der Beitreibung von Notleidenden Forderungen für die Industrie, Handwerk und Einzelhandel befasste. Im laufe der Jahre wuchs die Mandantenzahl sehr stark an und es mussten Mitarbeiter eingestellt werden. Von Anfang an hatte das Inkassobüro Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Die Zeiten waren günstig, die Moral der meisten Schuldner noch weit aus ehrbarer. In den Anfangsjahren war die Beitreibung von Forderungen noch relativ einfach. Es gab noch kein Insolvenzverfahren für Verbraucher und Einzelunternehmer, lediglich für Gesellschaften das ehemalige Konkursverfahren. Durch das stetige Wachstum im Bereich Forderungsbeitreibung, die immer mehr zunehmende Verschuldung von Privathaushalten und kleinst Betrieben, wurde der Bereich Wirtschaftsauskünfte im Jahre 1998 aufgebaut und in das Unternehmen integriert. Zahlreiche Umzüge innerhalb von Backnang waren notwendig um der Platznot (mehr …)
Die finanzielle Situation der öffentlichen Hand zwingt zahlreiche Kommunen und Gemeinden zum Handeln. Bei Kommunen entstehen durch schleppende Zahlung und Zahlungsausfälle Verluste in nicht unerheblichem, ja sogar großem Umfang.
Um hier die fremden Finanzierungskosten zu verringern und angefallenen Ausfälle zu reduzieren empfiehlt es sich, angesichts gestiegener Kosten für Personal- und Verwaltungsaufwand, die Situation zu verbessern, zu heilen. Mit unserem Fingerspitzengefühl sowie der Beharrlichkeit erreichen wir in der Regel eine Verbesserung des Kapitalflusses. Als im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Unternehmen, Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen, haben Sie die Garantie für seriöses Forderungsamangement. Ob es sich um zurück zuzahlende (mehr …)
Wenn einer der bundesweit tätigen Inkasso Außendienstmitarbeiter von Agens WFI Inkasso an der Türe klingelt dann ist zuvor schon einiges an Schriftverkehr mit dem Schuldner gewesen. Auf die zahlreiche Post kam in der Regel keine Antwort oder Stellungnahme oder es geht hier um sehr viel Geld und die Gefahr eines großen wirtschaftlichen Verlustes ist enorm. Wenn der Inkassomitarbeiter zweimal klingelt so ist die Forderungssache ab jetzt ernst zu nehmen. Nicht, dass hier der Eindruck entsteht, dass mit ungesetzlichen Methoden oder Gewalt vorgegangen wird, vielmehr sucht der Mitarbeiter das Gespräch mit dem Schuldner. (mehr …)