<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Inkasso</title>
	<atom:link href="http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog</link>
	<description>Erfolgreiches Inkasso mit Agens WFI Inkassounternehmen.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 06 Nov 2009 13:43:48 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.4</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Inkasso &#8211; Rechtsdienstleistung</title>
		<link>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkasso-rechtsdienstleistung-21</link>
		<comments>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkasso-rechtsdienstleistung-21#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 13:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[inkassobüro]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdienstleistung]]></category>
		<category><![CDATA[zwangsvollstreckung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/?p=21</guid>
		<description><![CDATA[

Inkasso „die unbekannte Rechtsdienstleistung“ stellt sich vor. Der Begriff Inkasso kommt aus dem Italienischen wie sämtliche gebräuchliche Bankbegriffe. Die Anfänge des Inkassogewerbes in Deutschland fallen in die sogenannten Gründerjahre, als die Wirtschaft nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 im Zeichen des Hochkapitalismus &#8211; bedingt durch geniale technische Erfindungen und vielfältige wissenschaftliche Fortschritte sowie durch die Befreiung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><span>Inkasso „die unbekannte Rechtsdienstleistung“ stellt sich vor. Der Begriff Inkasso kommt aus dem Italienischen wie sämtliche gebräuchliche Bankbegriffe. Die Anfänge des Inkassogewerbes in Deutschland fallen in die sogenannten Gründerjahre, als die Wirtschaft nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 im Zeichen des Hochkapitalismus &#8211; bedingt durch geniale technische Erfindungen und vielfältige wissenschaftliche Fortschritte sowie durch die Befreiung von überalterten Bindungen (Gewerbefreiheit) &#8211; einen immensen Aufschwung nahm. Neue Wirtschaftsunternehmen schossen wie Pilze aus dem Boden. Manche gerieten in Konkurs. Der daraus resultierende, zum Teil finanziell unzureichend wirtschaftliche Boom führte zu einer enormen Steigerung des Kreditbedarfs und der Börsenspekulation. Nach dem ersten Weltkrieg führte der sich aus der Wirtschaftspraxis ergebende Bedarf zur Gründung von Wirtschaftsunternehmen, die sich speziell oder schwerpunktmäßig der Einziehung fremder Forderungen und der Erteilung von Wirtschaftsauskünften widmeten. Hier ist ein erster Höhepunkt bei der Gründung von Inkassounternehmen im engeren Sinne zu sehen. <span id="more-21"></span>Nach dem zweiten Weltkrieg führte der wirtschaftliche Aufschwung zu einer Erstarkung des eigentlichen Inkassogewerbes. Insbesondere die in den 60er Jahren einsetzende Wirtschaftsrezession bewegte inzwischen eingesessenen Inkassounternehmen aus den Bedürfnis der Zeit heraus, verstärkt „frische“ und nicht nur ausgeklagte Forderungen zur Einziehung zu übernehmen. Bis in diese Zeit hinein war es praktisch Insidern vorbehalten, die Vorteile der speziellen Inkassodienstleistung zu erkennen und zu nutzen. Inkasso hat eine reine Rechtsdienstleistungsfunktion kombiniert mit kaufmännischer Abwicklung. Die Betriebswirtschaftlichen Begriffe wie „out-sourcing“ „Factoring“ „Credit Management“ bzw. in weiterem Sinne „lean-Management“ treffen auf diese Tätigkeit voll zu. Inkassounternehmen übernehmen heute mehr denn je für Gläubiger die Einziehung überfälliger Forderungen, hinsichtlich derer Schuldnerverzug bereits eingetreten ist. Aktuell befinden sich derzeit Aufträge mit einem Beitreibungsvolumen in Höhe von ca. 22 Milliarden Euro (Stand 2007) bei den ca. 700 in Deutschland ansässigen Inkassounternehmen zur Beitreibung. Dahinter steht der Zwang der Liquiditätsabsicherung für die Wirtschaftsunternehmen. Die sich verschlechternde Zahlungsmoral der Schuldner bedingt in Verbindung mit dem nachlassenden Erfolg kaufmännischer Mahnungen (eigene Mahnabteilung), effektiverer Mittel der Forderungseinziehung. Die betriebseigenen Mahnabteilungen werden allgemein als notwendiges Übel betrachtet. Sie haben nichts gemein mit den eigentlichen Zielen der Wirtschaftsunternehmen, die auf den Umsatz der angebotenen Leistungen und eben nicht auf die Hereinholung von deren Entgelten ausgerichtet sind. Inkassounternehmen haben sich auf die außergerichtliche Einziehung von Forderungen unter gezieltem Einsatz gerichtlicher Maßnahmen mit Hilfe der Rechtsabteilungen spezialisiert. Gegenüber Gläubigern kommt ihnen zugute, dass die Forderungseinziehung ihr Hauptgeschäftszweck ist, sie aufgrund des Umfangs ihres Geschäfts auf diesem Sektor betriebswirtschaftlich sinnvoll mit besseren Methoden arbeiten und aufgrund ihrer Erfahrung die psychologisch wirkungsvollere Mittelauswahl gegenüber dem Schuldner treffen können. Von dem rechtsberatend tätigen Anwalt unterscheiden sie sich durch ihre kaufmännisch straffe Unternehmensführung bezüglich Organisation, Personal und modernster Bürotechnik. All dies gewährleistet dem Gläubiger im Bereich Wirtschaftsauskünfte, Factoring, Inkasso und Credit Management gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die erforderliche Liquidität abzusichern. Je nach Art und Umfang der beizutreibenden Forderungen sind Inkassounternehmen bemüht, ihre Auftraggeber im Rahmen eines Full-Service-Angebots von der Mahn- und Beitreibungstätigkeit völlig freizustellen und sie für den gesamten, auch buchhalterischen Inkasso-, Zahlungs- und Abrechnungsverkehr vorzunehmen. Sie dienen dadurch als einzige Anlaufstelle für den Schuldner was Kosten und Personal in großen Umfang für den Gläubiger einspart.</span></span></p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkasso-rechtsdienstleistung-21/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Inkassobearbeitung</title>
		<link>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/die-inkassobearbeitung-17</link>
		<comments>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/die-inkassobearbeitung-17#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 13:37:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[inkasso bearbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[inkassobüro]]></category>
		<category><![CDATA[inkassodienst]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/?p=17</guid>
		<description><![CDATA[

Die Tätigkeit des Inkassounternehmens beginnt mit der Entgegennahme des Inkassoauftrags und dem Anlegen einer Auftragsakte sowie der Errichtung eines buchhalterischen Forderungskontos. In den Auftragsakten, die ein Grundblatt mit allen wichtigen Schuldner- und Forderungsdaten enthalten, werden die mit dem jeweiligen Inkassoauftrag übergebenen Schriftstücke (z. B. Kopien von Verträgen, Bestellscheine, Mahnschreiben durch den Gläubiger, Schuldtiteln) aufbewahrt. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Die Tätigkeit des Inkassounternehmens beginnt mit der Entgegennahme des Inkassoauftrags und dem Anlegen einer Auftragsakte sowie der Errichtung eines buchhalterischen Forderungskontos. In den Auftragsakten, die ein Grundblatt mit allen wichtigen Schuldner- und Forderungsdaten enthalten, werden die mit dem jeweiligen Inkassoauftrag übergebenen Schriftstücke (z. B. Kopien von Verträgen, Bestellscheine, Mahnschreiben durch den Gläubiger, Schuldtiteln) aufbewahrt. In der EDV dient das entsprechende gestaltete Grundblatt vielfach als Datenerfassungsbeleg für die Einspeicherung und Errichtung einer abrufbaren „Computer-Akte“. <span id="more-17"></span>Diese enthält später die genaue zahlenmäßige Entwicklung der Forderung. Über den Bildschirm kann sich der Inkassosachbearbeiter dann auf einen Blick über sämtliche bedeutsame Faktoren, wie Mahnschreiben, Zahlungseingänge, Ratenzahlungsvereinbarungen und den jeweiligen Forderungsbestand informieren. Die eigentliche Inkassobearbeitung beginnt mit einer Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen, mit der es sich gleichzeitig beim Schuldner legitimiert („X hat uns beauftragt, die Forderung von Ihnen einzuziehen“) und der sofortigen Ermittlung der für die Beurteilung des Zahlungswillens und der Zahlungsfähigkeit des Schuldners bedeutsamen Verhältnisse.</p>
<h3>Zahlungsaufforderung</h3>
<p>In der Zahlungsaufforderung wird hervorgehoben, dass der Schuldner nunmehr nur noch an das Inkassounternehmen zu zahlen habe. Der Wert der Forderung entscheidet über den Umfang der Ermittlungen. Aufwändige Ermittlungen werden erst später im Bedarfsfalle geführt. Zunächst verschafft sich das Inkassobüro jeweils nach Bedarf aus folgenden Quellen Erkenntnisse: aus dem Schuldnerverzeichnis, durch Anfragen an das Insolvenz und Vergleichsgericht, durch Einsichtnahme in die Protestlisten, durch Bank und Kreditauskünfte, durch Wirtschaftsauskünfte, durch Auskünfte aus dem Handelsregister, durch Anfrage an befreundete Inkassounternehmen, durch Überprüfung des eigenen Datenbestands, durch Einsicht im Güterrechtsregister. Bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners durch Blick in die Telefon- und Adressdaten, Einwohnermeldeamtsanfrage, Postanfrage, Anfrage bei früheren Nachbarn und bei Verwandten, Anfrage beim früheren Arbeitgeber, bei Gewerbetreibenden Schuldnern Anfrage beim Gewerbeamt der Gemeinde, Anfrage bei der Industrie- und Handelskammer. Je nach dem gewonnenen Ermittlungsergebnis werden dann folgende weitere Maßnahmen ergriffen: ein individuell zugeschnittener Schriftwechsel, der dem Sachstand der Forderung angepasst ist (vorgerichtlich, tituliert, nach mehrfach erfolglosen Vollstreckungsversuchen, als zunächst aussichtslos abgelegt).</p>
<p>Durch den EDV Einsatz kann der Sachbearbeiter durch Abruf verschiedener gespeicherter Textbausteine einen Mahnbrief zusammenstellen, der dem Schreiben eine persönliche Note verleiht. Kleinere Inkassobüros bevorzugen allerdings die mehr Erfolg versprechende individuelle Abfassung des Mahnschreibens. Vorgefertigte Formularmahnungen erwecken dagegen beim Schuldner den Eindruck eines nicht wichtig zu nehmenden Routineschreibens und sind selten erfolgreich. Telefoninkasso. Von dieser aus den USA stammenden Mahnart, die dort früher exzessiv und missbräuchlich unter Beschimpfungen und Bedrohungen und auch zur Nachtzeit durchgeführt wurde, wird inzwischen von den deutschen Inkassounternehmen in zulässiger und vernünftiger Weise rege gebraucht gemacht. Zwar ist eine telefonische Mahnung schwer beweisbar -der Inkassosachbearbeiter muss ein schriftliches Protokoll über das geführte Telefonat anfertigen, das zusätzlich von einer weiteren Person, die mitgehört hat, unterschrieben werden sollte-, andererseits ist aber Telefoninkasso deshalb sehr wirksam, weil der Schuldner direkt angesprochen wird. Er sieht sich unmittelbar mit der Forderung konfrontiert und muss Stellung beziehen. Viele Schuldner können sich mündlich besser ausdrücken las schriftlich und können auf diese Weise ihre Nichtzahlung besser erläutern und erklären. Werden telefonische Abreden über Zahlungsmodalitäten getroffen, sendet das Inkassounternehmen dem Schuldner einen Schriftsatz, der das Ergebnis der mündlichen Verhandlung festhält. Telefoninkasso wird -insbesondere mit Rücksicht auf berufstätige Schuldner &#8211; auch am Abend betrieben, jedoch nur bis 22:00 Uhr.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/die-inkassobearbeitung-17/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Inkassomaßnahmen in der Zwangsvollstreckung</title>
		<link>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkassomasnahmen-zwangsvollstreckung-9</link>
		<comments>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkassomasnahmen-zwangsvollstreckung-9#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 12:02:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[inkasso vollmacht]]></category>
		<category><![CDATA[zwangsvollstreckung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/?p=9</guid>
		<description><![CDATA[

Neben den Gläubigern, die das Inkassounternehmen bereits vorgerichtlich mit der Forderungseinziehung beauftragt haben und für die das Inkassounternehmen oder der Vertragsanwalt einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, treten jetzt die Gläubiger, die die Titulierung der Forderung selbst veranlasst haben und erst in dieser Phase die Leistungen eines Inkassobüros in Anspruch nehmen. Zur Beauftragung durch die neuen Gläubiger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Neben den Gläubigern, die das Inkassounternehmen bereits vorgerichtlich mit der Forderungseinziehung beauftragt haben und für die das Inkassounternehmen oder der Vertragsanwalt einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, treten jetzt die Gläubiger, die die Titulierung der Forderung selbst veranlasst haben und erst in dieser Phase die Leistungen eines Inkassobüros in Anspruch nehmen. Zur Beauftragung durch die neuen Gläubiger genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels und die Erteilung einer Inkassovollmacht. <span id="more-9"></span>Das Inkassounternehmen kann sich dann mit dem Einzug der Forderung befassen, indem es den Schuldner zunächst- wie schon beim vorgerichtlichen Inkasso- allerdings nunmehr unter Hinweise auf den vorliegenden Vollstreckungstitel und die drohenden Nachteile einer Zwangsvollstreckung (Ansehensverlust) zur Zahlung oder zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung zu bewegen versucht. Daneben wird es &#8211; soweit dies noch nicht geschehen ist &#8211; die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners aufzuklären versuchen, um den voraussichtlichen Erfolg einer erforderlich erdenden Zwangsvollstreckung abschätzen zu können.</p>
<p>Führen die Einzugesbemühungen auf gütlichem Wege nicht zum Erfolg, wird das Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung in Gang bringen. Es darf dabei die Sachpfändung (Fahrnis) durch den Gerichtsvollzieher selbst in Auftrag geben (der Gerichtsvollzieher ist kein Gericht). Die Forderungspfändung und den Antrag auf eidesstattliche Offenbarungsversicherung (früher Offenbarungseid) kann es ebenfalls beantragen. Entweder kann der Gerichtsvollzieher (es gibt starke und schwache) die Forderung beitreiben oder aber er erstellt ein Pfändungsprotokoll. Aus diesem Protokoll geht nicht allzu viel hervor außer, dass der Schuldner keine Zahlung geleistet hat eventuell noch der Arbeit- oder Auftraggeber und mit viel Glück vielleicht noch die Kontoverbindung. Nunmehr kann mit dieser Pfandlosigkeitsbescheinigung das Offenbarungsverfahren eingeleitet werden. Darin muss der Schuldner an Eides statt seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu (klappt selten) angeben. Mit dieser Abschrift wird nunmehr das Inkassounternehmen die gemachten Angaben überprüfen und auf dessen Wahrheitsgehalt hin ermitteln. Nun kommen sämtlich sich bietenden Vollstreckungsmaßnahmen zum Einsatz. Das kann die Lohnpfändung, Drittschuldnerpfändung, Kontopfändung, Warenbestandpfändung, Autopfändung, Leistungspfändung (Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Wohngeld usw.), Taschengeldanspruch, Mobiliarpfändung, Pfändung von Wertpapieren, Wertgegenständen usw. sein. Es ist kein Zuckerschlecken für den Schuldner wenn er einmal in dieser Mühle ist. Auch wird bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ein Eintrag in der Schuldnerkartei vom Amtsgericht veranlasst. Inkasso ist mehr als man auf den ersten Blick erkennt. Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch verjährt in 30 Jahren, auch wenn er an sich einer kürzeren Verjährung unterliegt (§218 BGB). Damit eröffnet sich für nachgerichtliche Aktivitäten des Inkassounternehmens ein langer Zeitraum.</p>
<p>Die finanzielle Lage des Schuldners kann sich bessern, sei es durch Gewinn, eine Erbschaft, oder Schenkung oder dass der Arbeitslose Arbeit findet oder das Rentenalter erreicht und eine Rente bezieht, die über den Pfändungsfreigrenzen liegt. Einige <a title="Inkassounternehmen" href="http://www.agens-wfi-inkasso.de">Inkassounternehmen</a> haben sich auf die Beitreibung ausgeklagter und aussichtslos erscheinenden Forderungen geradezu spezialisiert. Sollte all dies nicht zum Erfolg führen kommt das Überwachungsverfahren zum Zuge. Inkasso ist mehr als die Einziehung von Forderungen, es ist vorgenanntes Knowhow und die sprichwörtliche Beharrlichkeit.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkassomasnahmen-zwangsvollstreckung-9/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Inkassoaußendienst, mehr als man denkt</title>
		<link>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkassoaussendienst-3</link>
		<comments>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkassoaussendienst-3#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 11:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/?p=3</guid>
		<description><![CDATA[

Schuldnerbesuche durch Außendienstmitarbeiter. Da dies die teuerste Mahnmethode ist, wird sie in der Regel nur bei hohen Forderungsbeträgen oder in dringenden Fällen, z. B. bei drohender Verjährung, angewandt. Größere Inkassounternehmen haben ein bundesweites Außendienstnetz. Die Intensität des psychologischen Drucks ist bei dieser Art der Forderungseinziehung am größten. Je nach Qualifikation und Verhandlungsgeschick des Inkassomitarbeiters werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Schuldnerbesuche durch Außendienstmitarbeiter. Da dies die teuerste Mahnmethode ist, wird sie in der Regel nur bei hohen Forderungsbeträgen oder in dringenden Fällen, z. B. bei drohender Verjährung, angewandt. Größere Inkassounternehmen haben ein bundesweites Außendienstnetz. Die Intensität des psychologischen Drucks ist bei dieser Art der Forderungseinziehung am größten. Je nach Qualifikation und Verhandlungsgeschick des Inkassomitarbeiters werden hier gute Erfolge erzielt. Meistens wird ein Ratenzahlungsabkommen mit dem Schuldner geschlossen. Abgesehen von einigen spektakulären Fällen, treten die Außendienstmitarbeiter seriös und betont hilfsbereit auf. Sie versuchen, eine Vertrauensbasis zu schaffen und aufgrund der konkreten Finanzsituation entweder Barinkasso vorzunehmen oder doch Zahlungsabsprachen zu treffen. Ermittlungen „vor Ort“ durch Befragung von Hausmeistern und Nachbarn, z. B. nach dem Arbeitsplatz des Schuldners, seinem Lebensstil, der Klasse des von ihm gefahrenen PKW. <span id="more-3"></span>Diese Informationen dienen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger in jeder Hinsicht. Aufgrund der ermittelten Informationen kann somit ein weiters Vorgehen auf deren Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden und gegebenenfalls weitere Verfahren auf sichere Beine gestellt werden. Im vorgerichtlichen Bereich versuchen die Inkassobüros, wenn die Zahlung nicht gleich erreicht werden kann, mindestens eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, die Sicherung der Restforderung durch Abtretung von Lohn-, Gehalts- oder Steuererstattungsansprüchen oder durch Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen oder ein Schuldanerkenntnis zu erlangen. Letzteres unterbricht die Verjährung und stellt, wenn es vor einem Notar abgegeben wird, einen Vollstreckungstitel dar. Da ein notarielles Schuldanerkenntnis kostengünstiger und zeitsparender als ein gerichtlicher Vollstreckungstitel ist und in Verbindung mit einem Ratenzahlungsabkommen für den Schuldner zusätzliche Vorteile bietet, wird es immer häufiger gewählt. Scheitern alle obengenannten vorgerichtlichen Einziehungsbemühungen des Inkassounternehmens, dann müssen gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden denn das Inkasso ist hiermit noch nicht beendet. Ist dem Inkassounternehmen die einzuziehende Forderung abgetreten, sei es durch Inkassozession, sei es durch Vollabtretung, kann es diese selbst gerichtlich geltend machen denn die gerichtliche Tätigkeit ist nur bei Einziehung fremder Forderungen beschränkt; nach Abtretung macht es aber eine eigene Forderung geltend. Es muss wie in allen Fällen der Abtretung der Abtretungsemfänger in der Lage sein, die ihm abgetretene Forderung gerichtlich durchzusetzen. In den meisten Fällen wird zunächst das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, denn rund 80 % aller gerichtlichen Vollstreckungstitel sind Vollstreckungsbescheide. Sie werden also über das Mahnverfahren erlangt. Der Rest besteht aus Leistungsurteilen, von denen wiederum ein Teil ohne streitige Verhandlung als Versäumnisurteil ergeht. Diese Urteile werden im Zivilprozess erstritten. Summa summarum, Inkasso ist ein komplexes Thema das doch mehr leistet als man denkt. Durch vorgenannte Tätigkeiten erschließt sich dem Gläubiger ein verwertbares Bild um die Kosten und Nutzen der Forderung auf sichere Beine zu stellen. Selbstverständlich unterrichtet das Inkassobüro den Gläubiger über jeden weiteren Schritt und er bleibt immer Herr der Verfahren. „Inkasso“ eine Rechtsdienstleistung die „mehr leistet“ damit Sie an Ihr Geld kommen.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/inkassoaussendienst-3/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
