Inkasso


November 2009

Inkasso – Rechtsdienstleistung

Inkasso „die unbekannte Rechtsdienstleistung“ stellt sich vor. Der Begriff Inkasso kommt aus dem Italienischen wie sämtliche gebräuchliche Bankbegriffe. Die Anfänge des Inkassogewerbes in Deutschland fallen in die sogenannten Gründerjahre, als die Wirtschaft nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 im Zeichen des Hochkapitalismus – bedingt durch geniale technische Erfindungen und vielfältige wissenschaftliche Fortschritte sowie durch die Befreiung von überalterten Bindungen (Gewerbefreiheit) – einen immensen Aufschwung nahm. Neue Wirtschaftsunternehmen schossen wie Pilze aus dem Boden. Manche gerieten in Konkurs. Der daraus resultierende, zum Teil finanziell unzureichend wirtschaftliche Boom führte zu einer enormen Steigerung des Kreditbedarfs und der Börsenspekulation. Nach dem ersten Weltkrieg führte der sich aus der Wirtschaftspraxis ergebende Bedarf zur Gründung von Wirtschaftsunternehmen, die sich speziell oder schwerpunktmäßig der Einziehung fremder Forderungen und der Erteilung von Wirtschaftsauskünften widmeten. Hier ist ein erster Höhepunkt bei der Gründung von Inkassounternehmen im engeren Sinne zu sehen. (mehr …)

November 2009

Die Inkassobearbeitung

Die Tätigkeit des Inkassounternehmens beginnt mit der Entgegennahme des Inkassoauftrags und dem Anlegen einer Auftragsakte sowie der Errichtung eines buchhalterischen Forderungskontos. In den Auftragsakten, die ein Grundblatt mit allen wichtigen Schuldner- und Forderungsdaten enthalten, werden die mit dem jeweiligen Inkassoauftrag übergebenen Schriftstücke (z. B. Kopien von Verträgen, Bestellscheine, Mahnschreiben durch den Gläubiger, Schuldtiteln) aufbewahrt. In der EDV dient das entsprechende gestaltete Grundblatt vielfach als Datenerfassungsbeleg für die Einspeicherung und Errichtung einer abrufbaren „Computer-Akte“. (mehr …)

November 2009

Inkassomaßnahmen in der Zwangsvollstreckung

Neben den Gläubigern, die das Inkassounternehmen bereits vorgerichtlich mit der Forderungseinziehung beauftragt haben und für die das Inkassounternehmen oder der Vertragsanwalt einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, treten jetzt die Gläubiger, die die Titulierung der Forderung selbst veranlasst haben und erst in dieser Phase die Leistungen eines Inkassobüros in Anspruch nehmen. Zur Beauftragung durch die neuen Gläubiger genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels und die Erteilung einer Inkassovollmacht. (mehr …)

November 2009

Der Inkassoaußendienst, mehr als man denkt

Schuldnerbesuche durch Außendienstmitarbeiter. Da dies die teuerste Mahnmethode ist, wird sie in der Regel nur bei hohen Forderungsbeträgen oder in dringenden Fällen, z. B. bei drohender Verjährung, angewandt. Größere Inkassounternehmen haben ein bundesweites Außendienstnetz. Die Intensität des psychologischen Drucks ist bei dieser Art der Forderungseinziehung am größten. Je nach Qualifikation und Verhandlungsgeschick des Inkassomitarbeiters werden hier gute Erfolge erzielt. Meistens wird ein Ratenzahlungsabkommen mit dem Schuldner geschlossen. Abgesehen von einigen spektakulären Fällen, treten die Außendienstmitarbeiter seriös und betont hilfsbereit auf. Sie versuchen, eine Vertrauensbasis zu schaffen und aufgrund der konkreten Finanzsituation entweder Barinkasso vorzunehmen oder doch Zahlungsabsprachen zu treffen. Ermittlungen „vor Ort“ durch Befragung von Hausmeistern und Nachbarn, z. B. nach dem Arbeitsplatz des Schuldners, seinem Lebensstil, der Klasse des von ihm gefahrenen PKW. (mehr …)

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