Der Griff zu gerichtlichen Maßnahmen, der gerichtliche Mahnbescheid, bleibt leider manchmal nicht aus. Fest steht allerdings, dass Sie zu Ihrem Geld kommen müssen. Fest steht auch, dass Ihr Schuldner  alle Angebote, sich mit Ihnen und uns außergerichtlich zu einigen, nicht angenommen hat.

Jetzt kommt das gerichtliche Mahnverfahren, der Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Agens WFI® Inkasso-Unternehmen ist ein registriertes Inkassounternehmen und wird für Sie kostengünstig den Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids stellen. Die Kosten dafür sind vom Gesetzgeber festgeschrieben und belaufen sich ab Euro 58,80 für uns als Prozessbevollmächtigte. Es kommt hierbei noch die MwSt. hinzu. Dieser Gebührenanspruch ist abhängig vom Streitwert.

Mit der Erlangung eines rechtswirksamen vollstreckbaren Titels sind folgende unterschiedliche Verfahren wie z. B. Kassenpfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändungsbeschlüsse, Eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Eintragung in die Schuldnerkartei, Haftanordnung, Zwangshypothek, Leistungspfändung usw. möglich. Stets ist die Durchsetzung Ihrer Forderung unser erklärtes Ziel und Gebot. Agens WFI® Inkasso hat zu vielen Gerichtsvollziehern ein für Sie wertvolles, kollegiales Verhältnis.

Sie profitieren aus unserer jahrelangen Erfahrung (aus unserer Spezialisierung) im Forderungsmanagement, im Inkasso. Sie bestimmen mit uns als Partner den Weg, denn schließlich ist Ihnen nicht damit gedient, einen zeitweise in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldner durch rücksichtsloses Vorgehen völlig in den Ruin zu treiben. Der Schuldner soll nach Möglichkeit Ihr Kunde bleiben (und selbstverständlich sind Sie immer über alles im Bilde). Sie werden über jeden Schritt informiert.

Ihre Vorteile

  • Kostengünstige Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid ab Euro 58,80, abhängig vom Streitwert
  • Ein Ansprechpartner für Ihre Belange
  • Keine zeitintensiven Besprechungen außer Haus
  • Analyse, ob ein Verfahren wirtschaftlich sinnvoll ist
  • Erfahrung im Umgang mit Gerichten und Gerichtsvollziehern
  • Als Inkassounternehmen registriert
  • Rechtskundig